Hallo Leute,
wie genau ist denn die Vorgehensweise? Kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich schon machen bevor ich eine Lohnsteuererklärung mache? Die Formulare zur Lohnsteuerreklärung gibt es ja noch nicht im Netz. Vielen Dank
Also entweder 1.) Einkommensteuererklärung oder 2.) Lohnsteuerjahresausgleich oder 3.) nichts von beidem!
Die Vorgehensweise ist also 1.): Muss ich oder darf/will ich eine Einkommensteuererklärung machen?
Falls NEIN: 2.) Kann und will ich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen? 3.) Bringt mir dies (voraussichtlich) etwas?
Für ganz Versessene: Man kann mit dem ESt-Erklärungs Formular 2004 schon mal bisschen üben,
http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/pers_physiques/2004/400D.pdf
So viel wird sich wohl kaum auf diesem Formular für 2005 ändern.
Hallo Meffo,
Vielen, lieben Dank. Wenn ich mal noch ganz verschämt fragen darf, was man besser machen sollte. Ich kann eine Lohnsteuererklärung machen, ist das besser als den Jahresausgleich zu beantragen? Hoffe mit dieser Frage, fliegen mir nicht gleich die Fetzen um die Ohren: Habe schon im Forum gesucht, aber so ganz klar ist mir dies nicht geworden.
Naja, "Lohnsteuererklärung" gibt es eben nicht im direkten Sinne des Wortes. Entweder man will die Unregelmäßigkeiten im Jahresablauf im Hinblick auf die einbehaltene Lohnsteuer ausbügeln, dann macht man einen LStJahresausgleich,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=823
Oder man hat außer dem Lohn oder Gehalt noch andere Einkünfte zu versteuern (oder will berücksichtigt haben, dass man verheiratet ist, wobei der Ehepartner in D ebenfalls ein bestimmtes Einkommen hat), oder will andere Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, so bleibt - wenn's erlaubt ist - die ESt Erklärung,
Wer muss in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=995
Der LStJahresausgleich ist insogfern etwas einfacher, weil er sich nur auf das Gehalt mit den betreffenden Werbungskosten bezieht.
Ein gewisser Einstieg erlaubt die Broschüre (auch in Deutsch) der Arbeitskammer, herunterzuladen auf www.akl.lu
Die Gewerkschaften bieten ebenfalls in Steuerfragen Beratung für ihre Mitglieder an.