logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Reha/Kur  

Profilbild von
Grottenolm
31 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, mal eine Frage zu Reha/Kur.

habe ich als AN die Mögl. Kur zu beantragen? Wie läuft die Lohnfortzahlung? Wo kann ich das beantragen. Eine weitere Frage zu Reha. Ich bin nach einer OP nicht in der Lage Auto zu fahren oder alleine zur Arbeit zu kommen. Habe ich ein Recht, Reha in Anspruch zu nehmen? Deutschland oder Luxemburg? Wo kann ich das beantragen? Gibt es Formulare? Muss der AG zustimmen?

Danke im Voraus für eine Antwort


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Was ist denn derzeit Dein Beschäftigungs Status? In welcher Krankenversicherung bist Du Mitglied? Setze Dich mit dieser und Deinem behandelnden Arzt in Verbindung und stelle einen Antrag! Die Krankenversicherung ist dazu da, zu übernehmen, was medizinisch nützlich und notwendig ist.


Profilbild von
Grottenolm
31 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort. Beschäftigung ist Vollzeit unbefristet. Ist die Krankenversicherung hier nicht egal? MAn kann da doch auch immer wechseln. Bin in der AOK...


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Wie soll denn die Krankenversicherung egal sein, wenn sie es schließlich ist, die zahlen soll. Dazu kommt die Frage, ob Du die Maßnahme in Luxemburg oder sonstwo in Anspruch nehmen willst. Am besten Du beginnst mal damit, die Sache mit Deinem Hausarzt zu besprechen, was medizinisch erforderlich ist und in Frage kommt.

Dann sind die Kassen dran, mit Ihrer Genehmigung usw. Für Geldleistungen (wie Krankengeld usw.) ist sowieso die Luxemburger Kasse zuständig, selbst wenn Du als Grenzgänger über die AOK abrechnest.


Profilbild von
Mexi
106 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Bei Beschäftigten ist der Rentenversicherungsträger der zuständige Kostenträger. Wenn die Reha/Kur über den deutschen RV-Träger (LVA/BfA) läuft, kann der Antrag aber bei der deutschen Kasse gestellt werden. Diese leiten den Antrag entsprechend weiter.

Am besten bei der deutschen Kasse nachhören. Die können genau Auskunft geben, wie das weitere Procedere ist.