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Forum / Allgemeines

Regelung zur Krankenversicherung PKV/GKV, Familienversicherung für Angehörige in DE  

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derstede
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17 Jahren  ago  

Hilfe! Keiner weis was! Aber bestimmt ist das Thema schon 100 mal diskutiert nur ich finde nichts.

Ich bin in der PKV in DE, ebenso meine Kids. Meine Frau ist Pflichtmitglied in der GKV in DE und arbeitet zur Zeit nicht (Elternzeit). Am 1.1. gehe ich beruflich nach LU und werde Arbeitnehmer einer LU Firma und beabsichtige in LU zu wohnen und (nur) am Wochenende zurück zu meiner Familie zu fahren, die in DE wohnen bleibt. Mir ist unklar, ob meine Kids ab 1.1. über mich ich der GKV LU familienmitversichert sind, oder über die GKV DE meiner Frau familienmitversichert sind, oder in der PKV DE bleiben müssen. Kann mir hierzu jemand eine halbwegs verbindliche Aussage geben (kann doch kein Einzelfall sein). Tausend Dank.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Qua Beschäftigung in L wirst Du in L zur Pflichtversicherung angemeldet. Deine Familienangehörigen sind bei Dir mitversichert, sofern Dir die dt. Kasse bestätigt, dass nach deren Statut diese bei Dir mitversichert sind.

Man wähle folgende Vorgehensweise: Nach der Anmeldung bei der CMEP oder CMO in L erhälst Du eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung in L. Diese gibst Du einer dt. Krankenkasse (nach Deiner wahl); diese wird eingesetzt als Abrechnungsinstanz zur Luxmeburger kasse, danmit Du als Grenzgänger die sachleistungen im Wohnland beziehen kannst. Diese dt. Kasse bestätigt auch Deine Familienmitglieder. Mit dieser Bestätigung kannst Du in L für Deine Mitversicherten eigene Ausweiskarten bekommen.

Also, wie Du siehst, ganz einfach (?!)

Du kannst Dir das am besten bei Deinmer Luxmeburger Kasse erklären lassen.Falls der Sachbearbeiter aber einen schlechten Tag erwischt hat, kann der es auch nicht besser erklären.


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derstede
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17 Jahren  ago  

Meine Frage zu: "Diese dt. Kasse bestätigt auch Deine Familienmitglieder."

Gilt dies insofern für mich auch, wenn die Kinder vorher (über mich) privat versichert waren/sind oder sagt die GKV in DE, bei der ich mich anmelde "nein!" zur Familienversicherung meiner Kinder?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn Du gesetzlich gezwungen bist, Dich pflichtzuversichern, kann die Kasse Dich nicht mehr als Privatversicherter behandeln. Sie muss Dich einstufen, als wenn Du in D pflichtversichert wärst.

Die Sache klingt kompliziert. Der Grundgedanke ist aber der: Ein Grenzgänger soll nicht gegenüber den inländischen Sozialversicherten diskriminiert werden. Also zum Beispiel in D genauso die Sachleistungen beziehen können, als wenn er in D beschäftigt und versichert wäre. Da aber die Luxemburger Kasse in der Interpretation der Regelungen der dt. Sozialversicherung nicht kompetent ist, muss also die dt. Korrespondenzkasse bestätigen, wie die dt. Regelung in Deinem Falle aussähe. (Diese Methode hat was von einer Simulation bzw. einem alternativen Szenario an sich.)


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo,

wir haben die Gleiche Konstellation gehabt, als ich in Lux meinen Job angetreten habe. Soweit mir bekannt verhält es sich folgendermassen (wie hier z.T. auch schon richtig erklärt)

Während der Elternzeit sind die Kinder bei Dir mitversichert - die deutsche Krankenkasse muss das bestätigen - wie hier schon geschrieben.

Nach der Elternzeit kommt es darauf an, ob Deine Frau wieder (in D) arbeiten geht: (sozialversicherungspflichtig > 400EUR ?)

Wenn Ja --> Kinder sind dann bei ihr mitversichert (Ummeldung / Mitteilung an Lux KV erforderlich)

Wenn Nein --> Sie ist dann (wenn kein eigenes Einkommen) auch über Dich in der Gesetzlichen mitversichert (Neue Bescheinigung der Deutschen KV --> Mitteilung an Lux KV)

Gruss

Martin