Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass das mir die jemand beantworten kann.
In Deutschland muss ja jedem Verwaltungsakt (Steuerbescheid, Einstellungsbescheid, Urteile etc.) eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt/enthalten sein, der Empfänger muss also auf seine Rechte bzw. Möglichkeiten hingewiesen werden, wie und bis wann der Bescheid angefochten werden kann.
Muss das in Luxemburg auch so sein und ist ein Schreiben, was einen Bescheid darstellen soll, aber so eine Belehrung nicht enthält, sowas wie bei uns ein Verfahrensfehler und damit nichtig oder können die Luxemburger Behörden sich trotz fehlenden Hinweisen auf diesen Bescheid und entsprechenden Widerspruchsfristen berufen?
Ich weiß leider nicht, wo ich da suchen soll, zumal mir da echt die Sprachkenntnisse für fehlen.
Danke schon mal vorab!