Mein kleiner Sohn (Deutscher, Wohnsitz in DE) hat ein Sparkonto in LU. Von den jährlichen Zinsen werden ihm immer ein paar Euro Quellensteuer abgezogen, und laut Auskunft der Bank gibt es da auch keine Ausnahme für Minderjährige. Weiß jemand, wie er sich (oder ich ihm) diesen Betrag zurückholen kann? Steuererklärung in LUX oder in DE? Gibt es da für solche Situationen ein irgendwie vereinfachtes Verfahren? Danke schon mal!
Hierbei handelt es sich um die 15% EU-Quellensteuer. Von den Zinserträgen werden 15 % an den deutschen Fiskus überwiesen. Ab dem 1.07.2008 erhöht sich diese Quellensteuer auf 20 % und ab 2011 sogar 35 %.
Diese Quellensteuer kann allerdings über die in Deutschland abzugebende Einkommensteuererklärung als Vorauszahlung angegeben werden. Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte unter 7.664,00 EUR wird die Quellensteuer komplett zurückerstattet.
Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass "Informationsaustausch" anstelle der Quellensteuer angeboten wird. Die Zinseinkünfte werden dabei nicht in LU versteuert. Je nach Höhe des gemeldeten Betrages wird das Finanzamt DE dann wohl eine Einkommenssteuererklärung des Kindes erwarten.
Vielleicht akzeptiert das Institut in LU ja eine deutsche Nichtveranlagungsbescheinigung?