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Forum / Allgemeines

Quellensteuer für Minderjährige  

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Lippe
98 Messages

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17 Jahren  ago  

Mein kleiner Sohn (Deutscher, Wohnsitz in DE) hat ein Sparkonto in LU. Von den jährlichen Zinsen werden ihm immer ein paar Euro Quellensteuer abgezogen, und laut Auskunft der Bank gibt es da auch keine Ausnahme für Minderjährige. Weiß jemand, wie er sich (oder ich ihm) diesen Betrag zurückholen kann? Steuererklärung in LUX oder in DE? Gibt es da für solche Situationen ein irgendwie vereinfachtes Verfahren? Danke schon mal!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Sparkonto nach DE holen !!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

unter EUR 250 bleiben


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luxlex
544 Messages

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17 Jahren  ago  

Ja aber dann nur bis zum 31.12.2008 Zinsen kassieren... danach gibt es auch in D die Abgeltungsteuer.


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blaugrauauge
1 Messages

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17 Jahren  ago  

Hierbei handelt es sich um die 15% EU-Quellensteuer. Von den Zinserträgen werden 15 % an den deutschen Fiskus überwiesen. Ab dem 1.07.2008 erhöht sich diese Quellensteuer auf 20 % und ab 2011 sogar 35 %.

Diese Quellensteuer kann allerdings über die in Deutschland abzugebende Einkommensteuererklärung als Vorauszahlung angegeben werden. Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte unter 7.664,00 EUR wird die Quellensteuer komplett zurückerstattet.


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Schaoten
483 Messages

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17 Jahren  ago  

Vielleicht bietet deine Bank auch den Informationsaustausch an. Dann werden die Zinserträge an das Finanzamt in Deutschland gemeldet. Die Banken sind aber nicht verpflichtet, diese Möglichkeit anzubieten.


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arthurdent
2 Messages

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17 Jahren  ago  

Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass "Informationsaustausch" anstelle der Quellensteuer angeboten wird. Die Zinseinkünfte werden dabei nicht in LU versteuert. Je nach Höhe des gemeldeten Betrages wird das Finanzamt DE dann wohl eine Einkommenssteuererklärung des Kindes erwarten.

Vielleicht akzeptiert das Institut in LU ja eine deutsche Nichtveranlagungsbescheinigung?


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Lippe
98 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke für eure wertvollen Tipps!