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Forum / Allgemeines

Quellensteuer ab 1.7. - wie funktioniert das genau  

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flappes
107 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo, ab 1.7. wird ja in Luxembourg die Quellensteuer auf Zinseinkünfte eingeführt. Das heisst doch, dass die Banken in Luxembourg die Zinseinkünft mit einer Quellensteuer von 15% versteuern. Nun meine Frage: Wie geschieht die Meldung ans deutsche Finanzamt. Was wird da gemeldet. Wird der Anlagezeitraum auch gemeldet?

Gruß flappes


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

An FInanzamt wird soviel ich weiß nichts detailliertes gemeldet und es wird ja auch alles kumuliert "überwiesen"


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Quellensteuer wird von der Bank einbehalten und der lux. Staat überweist diesen Betrag (abzüglich 25% Verwaltungsgebühr) an den jeweiligen Wohnsitzstaat. Du erhälst eine Steuerbescheinigung der Bank, die Du gegebenenfalls zu Deiner Steuererklärung beifügen kannst um die Steuer wieder erstattet zu bekommen.


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Ricola
61 Messages

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19 Jahren  ago  

Es ist ein Wahlrecht. a) 15 % Quellensteuer und KEINE Meldung an das Finanzamt. Die Steuerbescheinigung muß man natürlich bei der Steuererklärung in D geltend machen, wenn man dies nicht "vergißt" b) Keine Quellensteuer und Meldung an das Finanzamt über erhaltene Zinsen.


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RudiS
4 Messages

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19 Jahren  ago  

..und als dritte Möglichkeit gibt es noch das Formular "Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme vom Quellensteuerabzug", das bei deutschen Finanzämtern beantragt werden kann. Im Gegensatz zur Zustimmung zum Informationsaustausch (dem jedoch in der Regel bei den meisten Banken ausdrücklich zugestimmt werden muß), von dem alle Verbindungen zu einer Bank erfasst sind, ermöglicht dieses Formular eine Beschränkung auf bestimmte Konten. Generell sollte man sagen, dass es sich bei der Quellensteuer um eine Einkommensteuervorauszahlung handelt, die -obwohl nur 75% nach D abgeführt werden- zu 100% auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden.