Ich wohne in Berlin und arbeite in Luxemburg, weshalb per Flugzeug pendele. Seit Juni und des Inkrafttretens der aktuellen Quarantäneregel fliege ich nächste Woch das erste mal wieder hin. Die Quarantäneregel sieht Ausnahmen für nachgewiesene Pendler vor und ich besitze als Nachweis ein aus dem Mai stammende Bescheinigung für Berufspendler der Universität Luxemburg. Neben der Quarantänepflicht gibt es aber auch eine Registrierungspflicht für Einreisende nach Deutschland auf einer Website des Robert Koch Instituts: https://www.einreiseanmeldung.de . Was ich nicht rausfinden konnte ist, ob ich mich trotz Befreiung von der Quarantäne auf der Website registrieren muss, oder ob die Befreiung von der Quarantänepflicht auch eine Befreiung von der Registrierungspflich ist. Weiß hier jemand mehr?