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Forum / Allgemeines

Quarantäneausnahmeregelung auch Ausnahme von der Registrierung auf der RKI Website  

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cutuchiqueno
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4 Jahren  ago  

Ich wohne in Berlin und arbeite in Luxemburg, weshalb per Flugzeug pendele. Seit Juni und des Inkrafttretens der aktuellen Quarantäneregel fliege ich nächste Woch das erste mal wieder hin. Die Quarantäneregel sieht Ausnahmen für nachgewiesene Pendler vor und ich besitze als Nachweis ein aus dem Mai stammende Bescheinigung für Berufspendler der Universität Luxemburg. Neben der Quarantänepflicht gibt es aber auch eine Registrierungspflicht für Einreisende nach Deutschland auf einer Website des Robert Koch Instituts: https://www.einreiseanmeldung.de . Was ich nicht rausfinden konnte ist, ob ich mich trotz Befreiung von der Quarantäne auf der Website registrieren muss, oder ob die Befreiung von der Quarantänepflicht auch eine Befreiung von der Registrierungspflich ist. Weiß hier jemand mehr?

 


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Vera79
1761 Messages

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4 Jahren  ago  

Ja, Zitat von der Website:

"Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben." 

Sobald du auf der nächsten Seite das Land auswählst wirst du sehen dass L dort so als Risikogebiet erfasst ist.


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foxi1000
234 Messages

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4 Jahren  ago  

Sieht so aus als ob Du in Quarantäne mußt da Du Dich länger als 72 Stunden in Lux. aufgehalten hast. Was ist das alles ein Blödsinn. Du reist von einem Risikogebiet ins nächste.......so bescheuert ist eben unser Politik und das RKI, macht alles keinen Sinn mehr.