Hallo, ich hätte da eine Frage. Ich habe im Jahr 2000 meine Lehre als Bürokauffrau erfolgreich abgeschlossen und habe bis April 2007 in Deutschland gearbeitet. Im Mai 2008 bin ich dann nach Luxemburg gewechselt, laut meinem Arbeitsvertrag als "Mitarbeiterin in der Verwaltung". Anscheinend war ich damals zu naiv - denn jetzt hat sich herausgestellt dass ich den Mindestlohn für "nichtqualifizierte" Arbeiter bekomme. Nach Recherchen im Internet habe ich dann gelesen dass man als qualifiziert gilt wenn man entweder Abitur, eine Ausbildung mit 2-5 Jahren Berufserfahrung oder aber 10 Jahre Berufserfahrung hat. Das wäre ja für mich schon zutreffend.
Jetzt aber meine eigentliche Frage: ein Kollege meinte er hätte was gelesen wenn man zwei Jahre in der gleichen Firma ist und der gleichen Beschäftigung nachgeht, stünde einem auch der Mindestlohn für qualifizierte Mitarbeiter zu. Kennt sich da jemand mit aus? Danke im Voraus für eine Antwort.