Hi, nach 10 Jahren ist man qualifiziert...wie kann ich rausfinden, und wo vor allem wird geregelt, ob ich als qualifiziert eingestuft werde, oder nicht`?
"Qualifiziert" im Hinblick auf den Mindestlohn heißt, dass man für den betreffenden Arbeitsplatz eine Berufsausbildung nachweisen kann bzw. gefordert wird, etwa Gesellenbrief, CATP, Diplom, staatl. Anerkennung im Beruf usw. Die Jahre der einschlägigen Berufserfahrung gelten nur ersatzweise (d.h. wer den Beruf so viele Jahre ohne Diplom ausgeübt hat, von dem kann man annehmen, dass er es auch kann).
Die Regelung des "qualifizierten Mindestlohns" ist insofern zweischneidig, als (wie etwa im Bausektor) einige Arbeitgeber äußesrt zurückhaltend bei Fortbildungsmaßnahmen sind, weil sie befürchten, dass sie hinterher ihre Beschäftigten in der Lohntabelle höher einstufen müssen.
Hier sind einige Informationen auf Deutsch:
http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fi_gesetzliche_mindestlohn_01jan07.pdf
Wenn Du meinst, Du verdientest an Deinem jetzigen oder künftigen Arbeitsplatz eigentlich den qualifizierten Mindestlohn, Du bekommst ihn aber gegenwärtig nicht, dann ist das eine Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber, Deinen Arbeitsvertrag bzw. Dein Beschäftigungsverhältnis betreffend. Die Gewerkschaft oder die ITM kann dabei unterstützen, wenn es um beratung oder Einstufung laut Kollektivvertrag oder Arbeitsrecht geht.
Was anderes ist, wenn Du Deine Berufsabschlüsse, die Du in D erworben hast, in L staatlich anerkannt haben willst. Das ist eigentlich nur in staatlich kontrollierten Berufszweigen oder Stellen notwendig (etwa Krankenhäuser oder sozialen Einrichtungen). In der Privatwirtschaft entscheidet grundsätzlich und in erster Linie der Arbeitgeber darüber, welchen Bewerber er für welche Stelle für ausreichend qualifiziert hält.