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Forum / Allgemeines

PV Anlage / Steuern ?  

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toaster790
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1 Jahr  ago  

Hallo, wir (ich Arbeitnehmer in LUX u. meine Frau in DE) sind in der Planung einer PV Anlage mit Batteriespeicher, und jetzt kam die Frage auf in Bezug auf das steuerliche Thema ? Ist da speziell was zu beachten zu bedenken auch in Bezug auf Einspeisevergütung u. evtl. auch nicht mehr so weit entfernten Renteneintritt ?

Vielen Dank für Infos


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Nein, Luxemburg hat da die Regeln an die DE Regeln angepasst. Aktuell allerdings nur bis 10KWpeak.

Dass heisst man muss nichts mehr angeben. 

Sollte aber auch bei größeren Anlagen bis 30KW gehen da man ja diese in DE auch nicht angeben muss und damit diese auch nicht irgendwie auftauchen. Ich glaube nicht, das die Lux Steuerbehörde Zeit hat die Größe der Anlagen zu kontrollieren. 

Ich gehen davon aus das auch die neue 30KW Regelung bald in Lux Recht aufgenommen wird.


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Hooli
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1 Jahr  ago  

Soweit ich weiss, gilt auch in Lux die 30KWpeak Grenze seit diesem Jahr. Wurde so bei einer Info Veranstaltung der Aleba mitgeteilt. Einkünfte aus der PV also in der Regel steuerfrei.

Übrigens gelten auch die 0% MwSt bei Installation einer PV Anlage durch eine Luxemburger Firma auf einer deutschen Baustelle. 


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Fredde
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1 Jahr  ago  

@Hooli

hast du vielleicht eine Referenz zu den 30KWpeak?

 


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Hooli
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1 Jahr  ago  

@Fredde

Nein, leider nichts schriftliches.

Wurde im Rahmen eines Webinars auch eher am Rande erwähnt. Ich hatte mir diese Info nur deshalb gemerkt, da es mich selbst auch betrifft.


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toaster790
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1 Jahr  ago  

Hallo,Weiss jemand wie es sich mit der Einspeisevergütung genau verhält ? Ich habe jetzt von einem LUX Renter gehört, das man am Besten auf die Einspeisevergütung (aktuell 8,2 Cent für die nächsten 20 Jahre) verzichtet, weil wenn man in Rente geht dies dann als regelmässiges Einkommen in DE gesehen wird, und dann die DE Sozialversicherungssätze oder speziell der hohe Krankenversicherungsprozentsatz auf die LUX Rente angewendet wird. Kann das jemand so bestätigen ? Und nimmt man einmal zu Beginn diese Einspeisevergütung an, kann diese nicht nach z.B. 10 Jahren gestoppt werden wenn man das nicht mehr möchte um dem ganzen zu entkommen ? 


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Siehe oben. Das könnte  mal so gewesen sein, jetzt ist alles was kleiner 30KWp nicht mehr relevant. 


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Aber eigentlich sollte das nie einen Einfluss gehabt habe da es sich ja dabei nicht um sozialversicherngspflichtiges Einkommen handelt.


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toaster790
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1 Jahr  ago  

Boah ist das schwierig. Würde natürlich auch gerne die Einspeisegebühr mitnehmen, aber natürlich auch gerne vermeiden das ich späterhin ( 7-8 Jahre) bei Renteneintritt dadurch Nachteile habe, in dem ich dann den deutschen Krankenkassenbeitragssatz auf die LUX Rente angewendet wird.

@Fredde, was ist denn genau mit sozialversicherungspflichtiges Einkommen gemeint ?

Danke 


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Fredde
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1 Jahr  ago  

Sozialversicherunspflichtige Tätigkeiten kann man im Internet Nachschlag.

ist aber alles was eine abhängige Beschäftigung oder Rente ist. Freiberufliche Tätigkeiten oder selbständige Tätigkeiten fallen nicht darunter. Aber Vorsicht m: Bei einer vorgezogenen Renten gelten Kürzungsregeln in Lu und De.

Aber das ist hier nicht das Thema.

eine andere Frage ist allerdings wie denn die Luxemburger Sozialversicherung das mitbekommen sollten wenn du eine Einspeisevergütung bekommst und die nicht bei der Einkommenssteuer angeben musst. 

also je mehr ich darüber nachdenke um so eher denke ich das das einfach Unfug ist was dein Bekannter da gesagt hat.