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Forum / Allgemeines

Progressionsvorbehalt, ausschließlich Anwendung bei Ehen?  

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gerusia
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19 Jahren  ago  

Hallo Allerseits,

wir beziehen ein Einkommen aus Luxemburg (Grenzgänger) und eines aus Deutschland. Wir sind nicht verheiratet. Das Luxemburger Einkommen wird in Lux. versteuert, das Deutsche in Deutschland.

Nun die Frage: Unterliegen auch Erwerbseinkünfte von Partnern aus nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften (gemeinsamer Haushalt, Kind) dem Progressionsvorbehalt oder unterliegen ausschließlich Einkünfte von Ehepartnern dem Progressionsvorbehalt?

Vielen Dank.

Gerusia


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Progressionsvorbehalt bedeutet nichts weiter, als dass das anderwärts bereits versteuerte Einkommen oder steuerfreie Einkünfte bei der Ermittlung des auf das restliche zu versteuernde Einkommen anzulegenden Steuersatz hinzugenommen wird.

In den Gesamttopf des zzu versteuernden Einkommens kommen im Wohnland alle Einkünfte aus der gesamten Welt des Steuerpflichtigen bzw. dessen Veranlagungsgemeinschaft. Wenn die Partner nicht zusammen veranlagt werden, kan demzufolge auch nicht das Einkommen des einen zum Einkommen des anderen im Sinne des Progressionsvorbehalts hinzugerechnet werden.