Hallo Allerseits,
wir beziehen ein Einkommen aus Luxemburg (Grenzgänger) und eines aus Deutschland. Wir sind nicht verheiratet. Das Luxemburger Einkommen wird in Lux. versteuert, das Deutsche in Deutschland.
Nun die Frage: Unterliegen auch Erwerbseinkünfte von Partnern aus nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften (gemeinsamer Haushalt, Kind) dem Progressionsvorbehalt oder unterliegen ausschließlich Einkünfte von Ehepartnern dem Progressionsvorbehalt?
Vielen Dank.
Gerusia