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Forum / Allgemeines

Progressionsvorbehalt ach in Luxemburg? Angabe und Anrechnung des deutschen Einkommens.  

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Mac
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18 Jahren  ago  

Hallo,

habe soeben meinen Steuerbescheid für das Jahr 2005 erhalten. Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass das deutsche Einkommen meiner Frau zur Ermittlung des Steuersatzes mit berücksichtigt wurde. Meine Frau hat 2005 5 Monate in Deutschland gearbeitet, 7 Monate in Luxemburg. Einen Gehaltsnachweis für das deutsche Einkommen wurde vom Finanzamt nachträglich angefordert. Ist das so korrekt? Ist es generell so, dass ich das Einkommen meiner Frau mit angeben muss? Seit 2006 beziehe nur noch ich mein Einkommen in Luxemburg, plane aber auch zukünftig eine Steuererklärung abzugeben.

Für klärende Hinweise wäre ich sehr dankbar. Gruss


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Ehe ist an sich schon ein verzwickeltes Thema.

Aber wenn es richtig ist, dass ihr 1. verheiratet seid (2005) und 2. beide in L steuerpflichtig beschäftigt wardn (2005), dann ist es zwingend, dass ihr beide (2005) in L gemeinsam veranlagt werdet.

Und da man Grenzgänger ja nicht besser und nicht schlechter stellen darf als ansässige Steuerpflichtige, so muss der Progressionsvorbehalt angewandt werden, mit Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte (jeder nach seiner Leistungsfähigkeit).

Wer meint, dass er krank sei, der sollte zum Kontrollarzt gehen. Und wer meint, dass er arm sei wie eine Kirchenmaus, zum Finanzamt. Es geht ihm dann sofort wieder besser.


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Mac
41 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank, Maffo. In der Tat bin ich verheiratet und wir waren 2005 beide in Luxemburg beschäftigt.

Wie sieht es denn dann 2006 aus? Muss ich auch hier eine gemeinsame Veranlagung wählen, um Werbungskosten,Sonderausgaben usw. geltend zu machen? Würde eine getrennte Veranlagung bedeuten, dass ich Kosten meiner Frau nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden?

Das Steuerrecht in Lux. ist auch nicht viel einfacher als in Deutschland. :-))


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Wenn nur noch ein Ehepartner in L steuerpflichtig ist, werdet ihr nicht mehr gemeinsam veranlagt und habt dann wohl auch nicht mehr Steuerklasse 2. Wenn Du jedoch die Gleichbehandlung mit Ansässigen zusammen mit Deiner Steuererklärung in L beantragst, wird zwangsläufig auch das deutsche Einkommen Deiner Ehegattin berücksichtigt werden. In L werden eben Verheiratete automatisch zusammen veranlagt.

Ich habe den Eindruck, dass Du zu sehr auf einzelne Aspekte Dich orientierst. Wenn Du aber "Steueroptimierung" betreiben willst, kommt es auf die Gesamtabrechnung an, bzw. was hinten dabei herauskommt.

Beispiele: Wozu sich aufregen auf einen höheren Steuersatz, wenn die Basis, auf den er angewandt wird, evtl. niedriger ist? Dass die Behörde Auskunft verlangt über die ausländischen Einkünfte heißt ja nicht, dass diese nochmals besteuert werden. Du musst auch sehen, dass Du mit der Steuerklasse 2 vom Ehegatten-Splitting profitierst. usw.

Also: Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird.