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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Allgemeines

Probleme mit Vermieter  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo, ich hatte diesbezüglich vor einigen Wochen schon mal im Forum gepostet, aber mittlerweile hat sich die Situation doch etwas geändert. Ich habe die Wohnung zum 31.08. gekündigt, da ich nach Luxemburg umziehen werde (daher lohnt sich auch eine Nachfrage beim Mieterschutzbund nicht, da ich erst Mitglied werden muss, um eine Antwort zu erhalten).

Die Wohnung (49qm) ist nach hinten hin quasi eine Kellerwohnung, da sie unterhalb der Wiese liegt, deswegen ist sie auch sehr feucht und auch sehr kalt. Die Heizung wird mit Oel betrieben (der Vermieter füllt das Oel nach) und nach qm berechnet. Das Problem hier ist aber, dass der Vermieter seit Februar nur noch eingeschränkt befüllt, meistens nur morgens, also für mich nicht nutzbar) und seit ca. 2 Monaten überhaupt nicht mehr. D.h. ich sitze immer in einer sehr kalten Wohnung, bin deswegen auch schon seit 5 Wochen dauerkrank (Grippe, Sinusitis, Otitis und die ganze Palette) und kann mich nicht richtig erholen. Der Vermieter ist nun schon zum zweiten Mal darüber informiert worden (schriftlich), es tut sich aber nichts.

Habe ich dann das Recht, eine Mietminderung vorzunehmen (Kaltmiete beträgt 290 EUR), in welcher Höhe darf ich kürzen, und darf ich auch fristlos kündigen? Denn es ist zur Zeit auch relativ kalt draussen und trotz dass es auch mal sehr heiss war, ist die Wohnung sehr kalt geblieben.

Kann mir hier jemand helfen?


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Fleur
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19 Jahren  ago  

Hallo !

Hast du denn keine Rechtschutzversicherung ? Damit könntest du eínen Anwalt zu Rate ziehen.

Der Vermieter befüllt die Heizung doch nicht täglich, oder wie meinst du das ? Ich denke, dass die Heizung "falsch" eingestellt ist. Wie wäre es wenn du ihn mal anruftst oder wenn er bei dir im Haus wohnt, dann spreche ihn direkt drauf an.

lg


Anonymous
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19 Jahren  ago  

die heizung ist nicht falsch eingestellt, ich weiss leider nicht, wie das technisch abläuft, aber der vermieter ist für die ganze heizgeschichte verantwortlich (sprich, er hat einfluss darauf, ob und wann die heizung bei uns angeht und wann nicht)und auch die mitbewohner haben schon festgestellt, dass die heizung im winter nur morgens anging und jetzt nicht mehr ich hab ihn schon darauf angesprochen, woraufhin nichts kam, und auch auf meinen brief hat er nicht reagiert (zumindest habe ich jetzt für den ernstfall etwas schriftliches in der hand) es nervt mich ja eh schon an, dass ich per qm zahlen muss und nicht per verbrauch, denn verbraucht habe ich so gut wie nichts, zahlen tu ich aber trotzdem und einen nachweis hab ich leider dafür auch nicht


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

beachte bitte das kuerzlich erfolgte urteil des bundergerichtshofes, wonach vom mieter keine eigenhaendige mietkuerzung mehr vorgenommen werden darf! allerdings kann der mieter im nachhinein unter erbringung eines entsprechenden nachweises fuer einen kuerzungsgrund (gutachter fuer feuchtemessung, etc.) den zu viel gezahlten betrag wieder zureuckfordern.

siehe Urteil des VIII. Zivilsenats vom 1.6.2005 - VIII ZR 216/04: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&anz=1065&pos=1&nr=32873&linked=pm&Blank=1


Anonymous
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19 Jahren  ago  

und wie stelle ich das in meinem fall an bezüglich der kälte, ich meine mal, ich hab keine heizung und die wohnungstemperatur befindet sich seit februar im tiefkühlbereich, brauche ich da wirklich einen gutachter? oder soll ich mir ein ärztliches attest geben lassen?


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19 Jahren  ago  

Um zu präzisieren, wie mein Mietvertrag aufgebaut ist (O-Ton): Netto-Miete 290 EUR Vorschuss für Wasser, Müllgebühren, Strom für Gemeinschaftsanlagen 18 EUR Kabel-Anschlussgebühr 11,20 EUR D.h. Heizkosten sind im Mietvertrag auch gar nicht präzisiert. Wie wirkt sich das dann für mich aus?


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

ich kenne leider auch nur die schlagworte des urteils, vielleicht steht in dem text genaueres drin. aber nach meinem verstaendnis wuerde ich sagen, dass du von deinem arzt ein attest brauchst, dass die bedingungen in deiner wohnung der grund fuer deine langwierige krankheit ist. das attest kann er aber nur offiziell ausstellen, wenn er deine wohnung kennt... folglich brauchst du dann fuer eine offizielle beschwerde (dein vermieter scheint ja nicht so der kulante, umgaengliche typ zu sein) einen amtsarzt in verbindung mit einem gutachter. das wuerde die sache rechtssicher machen. aber lohnt sich der aufwand??? mieterschutzbund schient mir keine schlechte sache zu sein, trotz deines einwands...

P.S.: bin kein jurist, nur ein mensch mit logischem sachverstand (denke ich...)


Anonymous
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19 Jahren  ago  

wenn ich den gesetzestext richtig verstehe, sagt er aber nichts darüber, das eigenhändige kürzungen nicht mehr vorgenommen werden dürfen, sondern nur für den fall, dass keine ausreichenden beweise vorliegen doch wie beweise ich meinen fall?


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teufel
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19 Jahren  ago  

ich denke, da fuehrt kein weg an einem wie auch immer gearteten gutachten/attest vorbei... vielleicht hat ein jurist in der runde einen genauen vorschlag?


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Noch ein ganz anderer Gesichtspunkt: Ist es denn heutzutage noch gesetzich zulässig, dass die Raumtemperatur überhaupt nicht individuell geregelt werden kann?

Zur gesetzlichen Situation kann man sich wenden an http://www.umweltzentrum-trier.de/


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chris22
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19 Jahren  ago  

Dieser ganze Fall scheint mir äußerst merkwürdig. An deiner Stelle würde ich mir einen juristischen Rat einholen, insbesondere, wenn sich die gesundheitlichen "Schäden" auf die kalte Wohnun gzurückführen lassen. Schließ dich mal mit den andern Mietern kurz. Vielleicht kann man ja als Mietergemeinschaft etwas ausrichten.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

das problem ist, dass die anderen mieter zwar nicht heizen können, aber dadurch, dass sie in höheren etagen wohnen, nicht so eine kalte wohnung wie ich haben, ich habe ja wie gesagt, nach hinten hin schon eine kellerwohnung (der hintere teil der wohnung liegt mehr oder weniger unterhalb des gartens) die erkältung selber ist nicht auf die kälte zurückzuführen, aber dass sie nicht ausheilt, sondern immer wieder ausbricht, umso eher (duschen im eiskalten badezimmer usw.)


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Mein Vermieter hat gestern nach einem längeren Streit (was ich denn für ein schlechter Mieter sei, sie seien froh, dass ich ausziehe, ich würde Unruhe stiften (gott, was sind das nur für verbohrte Dorf-Rentner - bis gestern war ich der beste Mieter der Welt), die Heizung zähneknirschend die Heizung eingeschaltet (die schaltet sich bei wärmeren Aussentemperaturen automatisch ab usw.) und mir noch eine Elektroheizung gegeben, da die andere nicht richtig funktioniert.

Darf ich denen die Kosten für den Strom in Rechnung stellen????


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olli
54 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo, also ich würde mir das nicht gefallen lassen und auf jeden Fall eine Mietminderung vornehmen. Das ist doch wohl die einzige Möglichkeit den Vermieter zu einer Reaktion zu zwingen. Gruss.Olli.


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Pebe
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19 Jahren  ago  

hi mumike, wohl eher nicht...es dürfte schwierig sein, bei deiner stromrechnung exakt nachzuweisen, wievel durch diesen Radiator verbraucht wurde. AAAAABER: diese Radiatoren fressen strom..wie nix ! Ich hatte für 2 solcher geräte innerhalb von 6 wochen eine rechnung über 250 EUR ! zugegeben, es waren alte geräte, aber trotzdem würde ich sie wirklich nur im notfall benutzen !