Hallo, ich hatte diesbezüglich vor einigen Wochen schon mal im Forum gepostet, aber mittlerweile hat sich die Situation doch etwas geändert. Ich habe die Wohnung zum 31.08. gekündigt, da ich nach Luxemburg umziehen werde (daher lohnt sich auch eine Nachfrage beim Mieterschutzbund nicht, da ich erst Mitglied werden muss, um eine Antwort zu erhalten).
Die Wohnung (49qm) ist nach hinten hin quasi eine Kellerwohnung, da sie unterhalb der Wiese liegt, deswegen ist sie auch sehr feucht und auch sehr kalt. Die Heizung wird mit Oel betrieben (der Vermieter füllt das Oel nach) und nach qm berechnet. Das Problem hier ist aber, dass der Vermieter seit Februar nur noch eingeschränkt befüllt, meistens nur morgens, also für mich nicht nutzbar) und seit ca. 2 Monaten überhaupt nicht mehr. D.h. ich sitze immer in einer sehr kalten Wohnung, bin deswegen auch schon seit 5 Wochen dauerkrank (Grippe, Sinusitis, Otitis und die ganze Palette) und kann mich nicht richtig erholen. Der Vermieter ist nun schon zum zweiten Mal darüber informiert worden (schriftlich), es tut sich aber nichts.
Habe ich dann das Recht, eine Mietminderung vorzunehmen (Kaltmiete beträgt 290 EUR), in welcher Höhe darf ich kürzen, und darf ich auch fristlos kündigen? Denn es ist zur Zeit auch relativ kalt draussen und trotz dass es auch mal sehr heiss war, ist die Wohnung sehr kalt geblieben.
Kann mir hier jemand helfen?