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Forum / Allgemeines

Probleme mit der Steuererklaerung  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich bin seit 1.10.05 in Luxembourg taetig und habe zuvor in Deutschland gearbeitet (Steuerklasse I). Vergangene Woche habe ich meine Steuererklaerung gemacht und muss jetzt - trotz vieler Werbungskosten - 1400 Euro nachzahlen. Ist das etwa normal? Oder habe ich etwas vergessen anzugeben?

Danke und Gruss

... der verzweifelte Stefan


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Um welche Erkärung gehts denn?

In Deutschland nehm ich mal an oder?


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19 Jahren  ago  

Ja, es geht um die in Deutschland ... sollte ich in Luxembourg auch eine machen?


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Soleil
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19 Jahren  ago  

du bist verpflichtet, in luxemburg eine zu machen, wenn du in luxemburg tätig bist.


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Das stimmt so nicht!!! Als Grenzgänger hat man/frau solange die Wahl, solange nur einer in L arbeitet


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

In Luxemburg entstehen einem keine Nachteile: entweder man bekommt etwas heraus oder nicht, es gibt jedenfalls keine Nachzahlung. Meistens kommt was dabei rüber, wenn man während des Jahres in Luxemburg begonnen hat.

Zur Steuererklärung in Deutschland: die luxemburger Einkünfte unterliegen dem Progessionsvorbehalt, erhöhen also den Steuersatz der deutschen Einkünfte. Sind denn auch die WErbungskosten während der luxemburger Zeit angesetzt worden? Ev. Bewerbungskosten etc.

Gerne helfe ich weiter: info@steuerperle.de oder Tel 06865 911862


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hallo,

danke fuer die Antwort.

Zu den Werbungskosten: da ich nebenbei noch studiere, habe ich diese Kosten sowie die Fahrtkosten noch angegeben. Jedoch muss ich immer noch ueber 1t Euro nachzahlen. Allerdings besteht ein ziemlich grosser Brutto unterschied zwischen den beiden Gehaeltern aus Deutschland und Luxembourg (Lux ist hoeher). Kommt daher die hohe Nachzahlung?

Wo/Wie kann ich denn die luxembourgische Steuererklaerung machen.

Vielen Dank und Gruss.


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hier 'ne interessante Frage. Kann ich Spendenquittungen von deutschen gemeinnützigen Vereinen in Luxembourg steuermildernd geltend machen (vorausgesetzt die Spendensumme ist über dem Mindestbetrag)? Das ist ein Problem, das ich bis jetzt noch nicht im Griff habe.


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19 Jahren  ago  

naja, als Rechenbeispiel: wenn ich in D 10.000 EUR verdient habe und diese als einzige Einnahmen mit 20 % versteuern wuerde (Zahlen sind nur zur Veranschaulichung und vermutlich nicht realistisch), dann aber in Luxemburg soviel hinzuverdiene, dass sich mein deutscher Steuersatz auf 30% erhoeht, kommen schnell 1000 EUR Nachzahlung zustande.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Der Verein muss in dieser Liste drin stehen,

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1275

Warum sollte auch der Luxemburger Staat deutsche Vereine fördern?!


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19 Jahren  ago  

es koennte ja auch sein, dass es europaeische Vereine sind.....


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

Sind die lux. Einkünfte richtig in die Steuererklärung eingetragen? Wenn das in die falsche Zeile gerät, dann können hohe Nachzahlungen kommen.

Die Formulare können runtergeladen werden, die 2005er sind aber noch nicht verfügbar. Der Lohnsteuerjahresausgleich jedoch schon.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Bei einer großen Differenz zwischen dem zu versteuernden Einkommen

(nicht dasselbe wie Bruttoeonkommen!!! sondern es gehen ab: Freibeträge und Sozialversicherungen)

in L und D sowie gerade in Steuerklasse 1 ist mit einer Nachzahlung zu rechnen, weil sich der anzuwendende Steuersatz auf das in 10 Monaten in D erzielte Einkommen in D erhöht.

Nun erscheinen mir 1400 € bzw. 140 € pro in D steuerpflichtigenm Monat etwas viel. Zumindest ein gewisser Anreiz, mal mit dem Bescheid zum Finanzamt zu wandern und nachprüfen zu lassen, ob das alles mit rechten Dingen zuging. Evtl. kann man gleich nach Steuerstundung nachfragen.


Anonymous
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19 Jahren  ago  

In welche Zeile muss das Einkommen denn eingetragen werden?

Vielen Dank Andreas


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

2004: in Zeile 13 Anlage N 2005: in Zeile 18 Anlage N