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Forum / Allgemeines

Probleme mit Arbeitgeber  

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Lars1001
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20 Jahren  ago  

Hallo an alle... Also ich wäre froh, wenn mir jemnad helfen könnte: Und zwar war ich vom 01.03.04 bis zum 04.04.04 in einem Ingenieurbüro als "Dessinateur technique" tätig. Ich habe mit dem Arbeitgeber einen Vorvertrag über diesen Zeitraum abgeschlossen, den er aber nicht unterschrieben hat. Eine Woche vor Ablauf dieses Monats hat sich der Arbeitgeber nicht mehr blicken lassen und war auch telefonisch nicht zu erreichen. Somit blieb mit nichts anderes übrig als Ihm ein Schreiben zurückzulassen, mit der Bitte, mich bei Interesse einer weiteren Zusammenarbeit zu kontaktieren. Dies war nicht der Fall. Für diesen Monat habe ich auch keinen Lohn erhalten. Bei der CCSS wurde ich aber, wenn auch mit grosser Verspätung angemeldet. So, jetzt meine Fragen: Was kann ich tun, um an meinen Lohn zu kommen? Gibt es in Luxemburg dafür ein Arbeitsgericht? Muss ich zu einem Rechtsanwalt (Danke für Empfehlungen)?


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Die juristische Hauptfrage ist wohl die, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist bzw. wie das zu belegen ist. Gibt es denn außer dem nicht unterschriebenen Vorvertrag noch andere Zeugnisse oder Zeugen?


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Lars1001
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20 Jahren  ago  

Wie schon gesagt, ich habe einen Beleg der CCSS, dass ich dort tätig war. Es gibt ausserdem noch eine Sekretärin, mit der auf die gleiche Weise verfahren wurde. Sie hat sich schon einen Rechtsanwalt genommen. Ich möchte vorher nur wissen, ob das überhaupt was bringt... Weitere Zeugen wären Angestellte eines Zahntechnikerlabors im gleichen Hause.


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ag57
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20 Jahren  ago  

Hallo, ich soll mich morgen bei einem Ingenieurbüro in Luxembourg (Capellen) vorstellen, für eine Stelle als Bauzeichner (Dessinateur Technique). Hoffe dass nicht um den selben AG handelt als bei Dir 🙁


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Lars1001
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20 Jahren  ago  

Na, da hast Du Glück, bei mir wars anderenorts. Ich wünsch Dir viel Glück beim Vorstellungsgespräch...


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Das mit der CCSS-Anmeldung sieht doch schon mal ganz gut aus. Und ich denke, dass sich unter diesen Umständen ein (unverbindliches) Gespräch mit Gewerkschaft bzw. Anwalt lohnen sollte. Wenn nicht ausstehende Gehaltzahlung, so doch vielleicht Schadenersatz für entstandene Kosten zwecks Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses oder entgangenes Gehalt.


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Lars1001
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20 Jahren  ago  

Danke für die Tipps, werde heute mal mit dem Anwalt der Sekretärin telefonieren, dann können wir uns vielleicht zusammentun.... Danke, Lars.