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Forum / Allgemeines

Probezeit  

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sydney89
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20 Jahren  ago  

Seit dem 1. Januar arbeite ich in einer Luxenburger Firma. Mein Vertrag sieht eine Probezeit von 6 Moanten vor. Diese wäre Ende Juni erreicht. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme in diesem Unternehmen kann ich mir vorstellen, dass einige Kollegen und ich noch vor Ablauf der Probzeit entlassen werden. Sofern die 24 Tage "Kündigunsgfrist" gilt: Bis zu welchen Tag müßte eine Kündigung des Arbeitgebers erfolgt sein, bzw. wie sieht es aus, wenn dieser Zeitpunkt versäumt wird ? Kann eine andere Vereinbarung , z.B. 14 Tage Kündigungsfrist, die 24 Tage aushebeln ? Ich kann leider keine Infos in diesem Fall finden. Bin für jede Info dankbar !!! Hilfe dankbar.


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Hallo sydney89 Ich sehe noch nicht so recht, was in Deinem Fall so speziell anders sein soll, als in dem Beitrag http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=534 abgehandelt. Die Fristen, die dort genannt wurden, sind die gesetzlichen Minimalanforderungen. Als solche sind sie nicht durch Vereinbarung zu unterlaufen. Allerdings solltes Du ja den Vertrag in der tasche haben und nachlesen könne, was darinnen steht. Und wenn kein besonderer Probevertarg abgeschlossen worden ist (der also automatisch mit Ablauf der Probezeit endet), so kann das doch nur heißen: Ist die Probezeit herum und es wurde von keiner seite gekündigt, beginnt der eigentliche Arbeitsvertrag regelrecht zu laufen. Natürlich ist auch hier eine Kündigung möglich, fristlose aus schwerwiegendem Grund oder fristgerecht aus betriebsbedingten Gründen. Die Kündigungsfristen richten sich dann nach dem Typ des Arbeitsvertrags (CDD oder CDI).


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sydney89
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20 Jahren  ago  

Wenn ich richtig verstehe, haben somit die gesetzlichen Minimalanforderungen Vorrang. Denn in meinem Vertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen - bei einer Probezeit von 6 Monaten - vereibart. Da diese zum 30. Juni endet müsste eine Kündigung dann ja eigentlich bis zum 6. Juni ausgesprochen werden ???


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

So sehe ich das auch: 6 Monate - 24 Tage. Nachzulesen unter http://www.itm.etat.lu/droit/de/1/1.3/3.htm Um das Ganze aber verbindlich zu klären, würde ich raten, eine E-Mail an ITM (www.itm.etat.lu, "Droit du Travail", Formular für Webmail kann benutzt werden) zu senden.


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sydney89
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20 Jahren  ago  

Danke !


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Pebe
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20 Jahren  ago  

hi sydney,

ich kenne zwar die luxemburger rechtsprechung nicht, aber in deutschland wird als letzter tag der möglichen kündigungsfrist der letzte tag der probezeit genommen. Sprich: zittern bis zum ende ! Ich hatte einmal eine ähnliche situation mit einem insolvenzverdächtien unternehmen. Die andere sache ist, das es nicht immer besser ist, keine kündigung zu bekommen, da monatelanges warten auf gehalt jeden normalbürger durchaus in eine persönliche katastrophe stürzen kann. Ich hatte damals zum glück einen verständnisvollen banker. gruss pebe


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Verständnisvolle Banker stehen auf der Roten Liste, da eine vom Aussterben bedrohte Spezies. Auch wenn man zurzeit eine Stelle hat, soll man sich weiterhin anderswo bewerben. Nur wer Alternativen hat, ist frei(er). Im Übrigen variiert die Kündigungsfrist in L tatsächlich mit der Dauer der vereinbarten Probezeit. Und eine Probezeit kann eine gewisse Zeitdauer weder unter- noch überschreiten (je qualifizierter der Arbeitsplatz, desto länger ist möglich).


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sydney89
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20 Jahren  ago  

So fühle mich auch, da auch hier eine vergleichbare Situation vorliegt. Also bis zum Ende zittern und beten !

Vielen Dank


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

„Ist es vorstellbar, dass eine Bank Geld verleiht, ohne dass sie eine Sicherheit bekommt, nur auf die Ausstrahlung der Person hin, auf deren Ehre beruhend? In unserer Hemisphäre wohl kaum. Und doch, das Prinzip funktioniert. Großherzogin Maria Teresa hat es in Bangladesch gefunden, wo Professor Yunus es seit 320 Jahren ausprobiert.“ [Helmut Wyrwich, „Großherzogin Maria Teresa vor internationalen Handelskammern. Eine Bank für die Armen“, „Tageblatt“ 26.5.2004, S. 9]