Nachdem das BVerfG für 1997 und 1998 die Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte wegen eines bestehenden strukturellen Vollzugsdefizits für verfassungswidrig erklärt hat, hat der BFH nun für das Jahr 1999 ebenfalls ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit angemeldet.
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