Hallo, da ich im August heiraten werden und mein Mann und ich in luxemburg arbeiten müssen wir ja eine Steurerklärung für das Jahr 2006 in Luxemburg machen. Da wir nun auch noch bauen, wollte ich mal nachfragen was wir alles in Luxemburg absetzen können.
Na so ziemlich alles, bloß das Haus nicht (es sei denn, es steht in Belgien).
Anders gesagt: Ab Steuerjahr 2006 seid Ihr Steuerklasse 2. Das heißt, ihr werdet zusammen veranlagt (nach Ablauf von 2006 aufgrund Eurer gemeinsamen Steuererklärung). Auf dieser Steuererklärung kreuzt Ihr an, dass Ihr wie in L ansässige Steuerpflichtige behandelt werden möchtet. Dann setzt Ihr alles ab, was Luxemburger so absetzen.
Nur da das Haus ja wohl in D steht, ist es in L nicht zu versteuern. Daher sind auch die Anschaffungskosten und die Abschreibungen dafür nicht absetzbar. Sondern nur wie für jeden normalen Luxemburger die Zinsen für normale Konsumentendarlehen oder Anschaffungsdarlehen (etwa fürs Kfz).
Die Kosten fürs Häuslebauen können ggf. in D abgesetzt werden. Um etwas absetzen zu könne, muss man jedoch erst einmal eine Einkommensteuerschuld haben!