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Forum / Allgemeines

private Krankenversicherung  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo,

ich wechsele zu einem Arbeitgeber nach Lux und wohne auch dort. Habe bisher in D auf Grund der Höhe des Gehaltes das Wahlrecht auf eine private Krankenversicherung. Diese habe ich auch abgeschlossen.

Gilt diese auch in Lux? Wie kann ich diese übertragen? Was muss ich bzw. der neue Arbeitgeber in Lux beachten? Oder gibt es eine (gleichwertige) Alternative in Lux?

Grüße Thorsten


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Bei Arbeitsstelle in L gilt Pflichtversicherung in L bei Renten-, Krankenkasse und Pflegeversicherung. Was man daneben und darüber hinaus tut, ist persönliche Entscheidung und Verhandlungssache. Teilen Sie Ihrer bisherigen Privatversicherung unverzüglich den neu eingetretenen Sachverhalt mit und bitten Sie um Entscheidungshilfe (Vertragsänderung, Kündigung oder Ruhenlassen?). Wir haben auf dieser Website ein Werbebanner von DKV Luxembourg. Dort bekommen Sie Auskunft über ein Luxemburger Angebot!


Anonymous
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20 Jahren  ago  

Hi,

vielen Dank.

Bin aber zur Zeit bei der Allianz (ehemals Vereinte). Mein Agent kennt das Problem und will es klären.

Welche Leistungen erhalte ich bei der Pflichtversicherung in Lux? Gibt es eine Übersicht wie in D. Oder gar einen Vergleich zur dt. gesetzlichen Krankenkasse bzw zur einer privaten Krankenversicherung?

Gibt es die Möglichkeit (durch eine Zusatzversicherung) sich besser zu versichern? Leistungen zu erweitern bzw einzuschließen?

Nochmals vielen Dank


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Bei der gesetzlichen Krankenkasse kann man sich nicht noch zusätzlich versichern. Das geht nur privat bzw. bei einem Verein. Zum Leistungsumfang gibt es Tabellen bzw. Tarife. Soweit ich weiß, liegen die nur in Französisch vor und sind auch nur für Mediziner deutlich und verständlich. Es gibt zum Grundsätzlichen Broschüpren auch in Deutsch und im Internet (siehe www.cmep.lu für die Angestellten oder www.cmo.lu für Arbeiter; oder allgemein www.secu.lu). Bei größeren Dingen geht es nach Kostenvoranschlägen, teilweise nur mit Lieferanten und Leistungsträgern, mit denen die Kassen eine Konvention abgeschlossen haben. In der Praxis läuft das so, dass man mit einem konkreten Anliegen einfach zum Soz-vers.zentrum in die Route d'Esch fährt und dort an den entsprechenden Schalter geht (in der Hoffnung, eine kompetente Antwort zu erhalten). Dies alles muss aber einen Grenzgänger nicht weiter jucken. Wer in D wohnt und in L arbeitet, kann mit einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl in D zusammenarbeiten. Der Leistungsumfang richtet sich dann nach der gewählten dt. Kasse; letztere rechnet dann mit der eigentlichen zuständigen Kasse in L die bezogenen Leistungen ab. Stellt sich dann natürlich die große Frage, was günstiger ist. Wer das objektiv und genau weiß, der möchte bitte hier auf der Website die nächsten zwanzig Beiträge schreiben!