04.07.05 Je nachdem welchen Arzt in Deutschland ich aufsuche, muss ich manchmal die 10 € Praxisgebühr zahlen, manchmal nicht. Weder die Arzthelferinnen noch die Krankenkasse (BARMER) konnte mir bis jetzt definitiv sagen, ob man als Grenzgänger die Praxisgebühr nun zahlen muss oder nicht. Schliesslich sind die deutschen Krankenkassen nur vermittelnder Träger und beziehen die Gelder wieder von der Lux. Krankenkasse. Weiss darüber jemand genau bescheid?
Der Grenzgänger und seine Familie (Bescheinigung der örtlichen Krankenkasse über Familienzugehörigkeit!) kann sich in seinem Wohnland behandeln lassen oder in einem anderen Land, für welches die Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-120/95 (DECKER) und C-158/96 (KOHLL) Geltung haben [EU, Europ. Wirtschaftsraum, Schweiz] - so das Faltblatt "La CMEP et les frontaliers". Angewandt wird dann aber nicht der Tarif der Krankenkasse des Wohnlandes, sondern der Tarif der für den Versicherten zuständigen Luxemburger Kasse sowie im Erstattungsverfahren wie nach der aktuell gültigen Luxemburger Gesetzgebung.
Soweit ich verstanden habe, soll man auch mitten in einer Behandlung nicht das Land wechseln dürfen (etwa in D zum Arzt gehen und in L die Medikamente einkaufen).
Da in Luxemburg die Preise von den Kassen durch Verträge mit Ärzten und Apothekern ausgehandelt sind, darf man davon ausgehen, dass diese im Ausland nicht so leicht unterboten werden. Die Luxemburger Kasse erstattet jedenfalls nicht mehr, als im Ausland gefordert wird; aber auch nicht mehr, als nach dem Luxemburger Tarif geschuldet würde. Auf der Differenz bleibt dann allemal der Patient sitzen (wenn keine Zusatzversicherung existiert).