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Forum / Allgemeines

Praxisgebühr von 10,00 € / Quartal auch für Grenzgänger zu zahlen?  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

04.07.05 Je nachdem welchen Arzt in Deutschland ich aufsuche, muss ich manchmal die 10 € Praxisgebühr zahlen, manchmal nicht. Weder die Arzthelferinnen noch die Krankenkasse (BARMER) konnte mir bis jetzt definitiv sagen, ob man als Grenzgänger die Praxisgebühr nun zahlen muss oder nicht. Schliesslich sind die deutschen Krankenkassen nur vermittelnder Träger und beziehen die Gelder wieder von der Lux. Krankenkasse. Weiss darüber jemand genau bescheid?


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Nenn mir mal die Ärzte, die keine 10€ von Grenzgängern nehmen?!?!

Da geh ich auch hin!!!

Also bisher hies es immer, wer in Deutschland mit abgerechnet wird, muß auch mit bezahlen, sowohl von Arzt als auch von Krankenkassenseite bei mir!


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Uffda
72 Messages

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19 Jahren  ago  

DAS würde mich auch interessieren, bei welchem Arzt du keine Praxisgebühr zahlst!!


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19 Jahren  ago  

Nach meiner Information werden zwar die Kosten durchgereicht, die Ansprüche richten sich aber nach deutschem Recht. Ich schätze, die Praxisgebühr zahlen nur diejenigen nicht, die es schaffen, ihre Ärzte massiv zu verwirren.


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19 Jahren  ago  

wenn ich das Formular E-irgendwas bei der deutschen Krankenkasse eingereicht habe, kann ich aber doch trotzdem mich in Lux behandeln lassen??? Sind die Leistungen in Lux hoeher als in D? wie sieht es z.B. mit einer Brille aus?


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der Grenzgänger und seine Familie (Bescheinigung der örtlichen Krankenkasse über Familienzugehörigkeit!) kann sich in seinem Wohnland behandeln lassen oder in einem anderen Land, für welches die Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-120/95 (DECKER) und C-158/96 (KOHLL) Geltung haben [EU, Europ. Wirtschaftsraum, Schweiz] - so das Faltblatt "La CMEP et les frontaliers". Angewandt wird dann aber nicht der Tarif der Krankenkasse des Wohnlandes, sondern der Tarif der für den Versicherten zuständigen Luxemburger Kasse sowie im Erstattungsverfahren wie nach der aktuell gültigen Luxemburger Gesetzgebung.

Soweit ich verstanden habe, soll man auch mitten in einer Behandlung nicht das Land wechseln dürfen (etwa in D zum Arzt gehen und in L die Medikamente einkaufen).

Da in Luxemburg die Preise von den Kassen durch Verträge mit Ärzten und Apothekern ausgehandelt sind, darf man davon ausgehen, dass diese im Ausland nicht so leicht unterboten werden. Die Luxemburger Kasse erstattet jedenfalls nicht mehr, als im Ausland gefordert wird; aber auch nicht mehr, als nach dem Luxemburger Tarif geschuldet würde. Auf der Differenz bleibt dann allemal der Patient sitzen (wenn keine Zusatzversicherung existiert).