Hallo,
ein deutscher Grenzgänger, in Lux sozialversichert, bei einer deutschen Krankenkasse "eingeschrieben", geht in D zum Arzt und zahlt die leidige Praxisgebühr. Gibt es eine Chance, vl ein Abkommen, dieses Geld wiederzubekommen? An wen sollte sich der Grenzgänger wenden, Lux Sozialvers. oder an die entspr. dt. Krankenkasse? Danke für Eure Ideen 🙂 Gruß Cuccio