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Forum / Allgemeines

Praxisgebühr in D  

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cucciolinos
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17 Jahren  ago  

Hallo,

ein deutscher Grenzgänger, in Lux sozialversichert, bei einer deutschen Krankenkasse "eingeschrieben", geht in D zum Arzt und zahlt die leidige Praxisgebühr. Gibt es eine Chance, vl ein Abkommen, dieses Geld wiederzubekommen? An wen sollte sich der Grenzgänger wenden, Lux Sozialvers. oder an die entspr. dt. Krankenkasse? Danke für Eure Ideen 🙂 Gruß Cuccio


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Da die Praxisgebühr eine dt. Veranstaltung ist, sollte man sich an die dt. Kasse wenden.

Grundsätzlich gilt aber, wenn die Abrechnung über eine Kasse im Wohnland erfolgt, so wird man von dieser gleichbehandelt wie die anderen Mitglieder, also derselbe Tarif findet Anwendung. Was das im Einzelfall genau heißt, sollte man allerdings nachfragen (aber möglichst bei einer kompetenten Stelle!).


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cucciolinos
16 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

das mit der "kompetenten" Stelle ist super 🙂 Hatte gerade die dt. Kr.kasse am Telefon....also da geht laut dt. und lux. Kasse nix! Danke trotzdem

Cuccio


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flappes
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17 Jahren  ago  

private Krankenzusatzversicherungen übernehmen in Abhängigkeit des abgeschlossenen Tarifs die Praxisgebühr. Das sollte man sich durchrechnen.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Na ja, es gibt tausend Experten, und jeder Experte hat eine eigene Meinung. Und der Laie benötigt einen Experten, umherauszufinden, wer denn Experte ist ... Und wenn man anruft, muss man aufpassen, dass nicht gerade die Putzfrau ans Telefon geht ... usw. usf.

Man soll jedoch nicht gleich die Flinteins Korn werfen. Es gibt auch bestimmte Fälle, wo die Praxisgebühr auch dt. Versicherten erstattet wird oder eine Befreiung möglich ist.