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Forum / Allgemeines

Polizei in Luxemburg - reine Willkür???  

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Frankman
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20 Jahren  ago  

Hallo, wurde heute morgen angehalten weil ich meine Nebelscheinwerfer anhatte (aufgrund des Nebels auf der Autobahn) und hatte beim Abfahren auf dem Grenzübergang die Nebelscheinwerfer wieder auszuschalten (wegen besserer Sicht). Die Polizei hielt mich dort an und ich musste sofort 49,- Euro bezahlen. Ist das nicht reine Willkür??? Ein netter Hinweis darauf, dass ich meine Nebelscheinwerfer noch anhabe und dass ich sie aus machen solle hätte meiner Meinung nach auch gereicht. Die Polizei sollte sich zudem besser um wirkliche Verkehrssünder kümmern (Drängler, Raser,....) anstatt sich mit solchen Dingen aufzuhalten!!!

Grüsse,

Frank


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Finde die Aktion der Polizei gut, wozu gibt es Regeln ? Mich nerven die Leute immer grausam die bei leichtem Nebel wie heute ihre kacknebelschlussleuchten an haben, auch gerne im Stau, wo man dann voll geblendet wird.... Gruss Serge


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Frankman
7 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich habe hier von Nebel und nicht von leichtem Nebel gesprochen. Ausserdem sprach ich von Nebelscheinwerfern und nicht von Nebelschlussleuchten, nächstes Mal gründlicher durchlesen. Habe auch das Gefühl dass Luxemburger bevorzugt werden. Nach mir kam ein Fahrzeug mit defektem Scheinwerfer (aber mit Luxemburger Kennzeichen) und dieses Fahrzeug wurde seltsamerweise nicht angehalten!


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Also von Willkür kann keine Rede sein - höchstens Ermessensspielraum. 1. kann man gegen das Bußgeld Beschwerde einlegen und damit vor Gericht ziehen; 2. auf der Website www.police.lu kann man seinen Ärger loswerden und vielleicht auch eine Belehrung über die §§ bekommen, 3. finde ich ebenfalls, ass es wichtigere Sachen gibt zu kontrollieren.

Wir waren gestern an nämicher telle untewregs und konnten nicht dier Abfahrt nach Wasserbillig benutzen, weil es einen Rückstau wegen LKWs vor der Tankstelle bis auf die Autobahn gab. Bei solchen akut gefährlichen Situationen wartet man auf eine Polizeistreife vergebens. Es ist mir auch schon öfters passiert, dass am frühen Morgen LKWs auf der AB-Abfahrt hinter der Kurve in ihrem abgestellten LKW übernachten. Man kann dann nur noch einen Not-Haken schlagen, wenn man von der Autobahn die Abfahrt herunter um die kurve gefahren kommt!


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Also, das mit dem bevorzugen kann ich nicht bestätigen : Ich wurde Ende August in Machtum auf der Route du Vin angehalten mit 70 km/h anstatt 50 (4:50 Uhr nachts, 10 m breite Strasse, nur an einer Seite Häuser...) und musste 145 € bezahlen + 2 Punkte ! (als Luxemburger mit lux. Kennzeichen )


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Frankman
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20 Jahren  ago  

Hallo, bitte nicht falsch verstehen, sollte keine Beleidigung für Luxemburger sein! 🙂 War nur meine Feststellung von heute morgen, die mich zu der Bemerkung verleitet hat! 🙂 Schönen Tag noch (trotz Nebel ;-))


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knusper
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20 Jahren  ago  

Es sind doch mittlerweile recht viele Menschen die, auch sehr gerne ohne vorhandenen nebel, mit Nebelscheinwerfern fahren (soll evtl. von vorne cooler aussehen,.. ??). Dies stört mich teilweise mehr als die Nebelschlussleuchten und von daher begrüsse ich die Vorgehensweise der Police.


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Orgon
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20 Jahren  ago  

Da stimme ich voll und ganz zu. und nochmal die Regel zum mitlesen:

>>Nur bei Nebel unter 50 m Sicht<< Und sonst nicht. Das ist die einzige Situation, in der er erlaubt ist, die Nebelschlussleuchte zu benutzen. Sie wirft ein grellrotes Licht nach hinten ab, das bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden würde. Ausschalten müssen Sie die Nebelschlussleuchte immer dann, wenn sich der dichte Nebel wieder lockert und Sie weiter als 50 m schauen können. Was 50 m sind, erkennen Sie auf der Autobahn zum Beispiel am Abstand zwischen zwei Leitpfosten (die stehen nämlich in der Regeln 50 m voneinander entfernt). Sinnvollerweise stellt man die Nebelschlussleuchte ebenfalls aus, wenn man im dichten Verkehr fährt, wo es beim Kolonnenfahren leicht zu Blendungen kommen kann. Das Problem des zu späten Erkanntwerdens existiert nicht, wenn sowieso in Schlange gefahren wird.

>>> Und höchstens 50 fahren! <<<

Werfen wir noch einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf —unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln— zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.


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Frankman
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20 Jahren  ago  

Hallo, mit der Nebelschlussleuchte ist mir schon klar, die hatte ich auch nicht an. Ich hatte lediglich noch die Nebelscheinwerfer, also die Nebelbeleuchtung vorne an!


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Frankman
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20 Jahren  ago  

Da stimme ich Dir auch voll und ganz zu, jedoch wenn es noch dunkel ist und Nebel ist, denke ich doch dass es ganz normal ist, dass man die Nebelscheinwerfer (vorne am Fahrzeug) nutzt, oder?! Dass man die bei normalem Wetter anschaltet halte ich ebenfalls nicht für sinnvoll und dagegen sollte man auch ohne Zweifel vorgehen!


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Orgon
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20 Jahren  ago  

Das ist schon was Anderes.

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht >erheblich<, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

'Erheblich' ist natürlich Auslegungssache.


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Frankman
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20 Jahren  ago  

Klar, vielleicht hatten die heute morgen nur schlechte Laune oder so.... 😉


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hauar
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20 Jahren  ago  

tja dieses R^ckstauproblem hatte ich auch aber nur weil zwei LKW auf der Standspur fahrend mutwillig mir die Ausfahrt Wasserbillig versperrten obwohl sie zum ausfahren frei war ich musste mir die Ausfahrt langsam erzwingen es ist ne Frechheit wie die alles absichtlich blockieren, als ich dann am anderen Tag die Polizei de route anrief ist mir die Kinnlade runtergefallen da hiess es wörtlich

do kenne mir neishc tmaachen , wenn mir den engen protokolleiren kennt elo schoun den neesten an die camioneuren fuehren sowiesou egaal wat

das soll wohl ne Aufforderung zur Selbstjustiz werden ist man den LKWs denn vollig ausgeliefert , die Polizei darf ja nicht mal die Bilder der Webcams rechtlich nutzen also werd ich wohl dem nächsten LKW Fahrer die Schweinwerfer mit dem Feurlöscher einschlagen müssen, das ist schockierend für einen Rechtsstaat das die Polizei ihre Hilflosigkeit zugibt