Nach Art. L. 414-1 Code du Travail hat die Personalvertretung zur Aufgabe, die Interesen der Belegschaft in Fragen der Arbetsbedingungen, der Sicherheit der Beschäftigung und des sozialen Statuts zu vertreten, sofern eine solche Frage nicht in die Zuständigkeit eines Gemsichten Ausschusses (Comité Mixte) fällt und ein solcher existiert.
Fragen der Leistungsmessung, der Fortbildung usw. scheinen mir ganz eindeutig zu diesen Fragen zu gehören, worüber der Personalausschuss gehört werden muss.
In jedem normalen Laden solltes es eigentlich zur Selbstverständlichkeit gehören, die Belegschaft zuvor über Sinn und Zweck des Vorhabens zu informieren und die Personalvertretung zur Mitwirkung heranzuziehen.
Man kann noch nich mal sagen: "wie im Mittelalter!"
Denn selbst im Mittelalter wurden die Leute noch zuvor informiert, bevor es in die Schlacht ging...