Hallo, ich war bis Ende 2003 in Luxemburg beschäftigt (insgesamt 15j.) und bin seitdem wieder in Deutschland. Ich habe gehört, daß man sich nach einem Jahr, die gebildeten Rückstellungen der betrieblichen Altersvorsorge von der ehemaligen Firma auszahlen lassen kann. Ist das richtig, kann mir jemand das so bestätigen? Danke, Vincent
17 Jahren ago
Du hast doch - falls Du in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge gekommen bist - eine Pensionszusage, also einen Vertrag oder ein einseitige Willenserklärung des ehemaligen AG. Dort muß das drinstehen. Aber wieso möchtest Du Dir das ausbezahlen lassen? Die Unverfallbarkeit hast Du doch bestimmt erreicht.