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Forum / Allgemeines

Pensionsrückstellungen  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Hallo, ich war bis Ende 2003 in Luxemburg beschäftigt (insgesamt 15j.) und bin seitdem wieder in Deutschland. Ich habe gehört, daß man sich nach einem Jahr, die gebildeten Rückstellungen der betrieblichen Altersvorsorge von der ehemaligen Firma auszahlen lassen kann. Ist das richtig, kann mir jemand das so bestätigen? Danke, Vincent


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agulia
170 Messages

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17 Jahren  ago  

Du hast doch - falls Du in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge gekommen bist - eine Pensionszusage, also einen Vertrag oder ein einseitige Willenserklärung des ehemaligen AG. Dort muß das drinstehen. Aber wieso möchtest Du Dir das ausbezahlen lassen? Die Unverfallbarkeit hast Du doch bestimmt erreicht.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Danke erstmal für die Antwort. Ob ich mir die Beträge auszahlen lassen werde, weiß ich noch nicht. Ich wollte nur wissen ob es generell möglich ist. In meinen Arbeitsveträgen war nur BVV geregelt, Pensionszusagen finde ich nicht. Es war bei der Deutschen Bank.


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agulia
170 Messages

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17 Jahren  ago  

Mir ist das mal angeboten worden. Müßte also generell möglich sein.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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17 Jahren  ago  

Also ich habe das Prozedere hinter mir. Es ging um die vom Arbeitsgeber (Bank) zurückgestellten Ansprüche für ene betriebliche Altersvorsorge. Schreibe mich bitte an! Es ist von einigen Faktoren abhängig. Danke