Hallo,
mal wieder was steuerliches, denn dafür ist es ja mal wieder Hauptsaison. In der lux. Einkommensteuererklärung werden die Fahrtkosten angegeben und zwar einmal mit einem Pauschbetrag von 396,- Euro bis zu einer bestimmten Anzahl von Kilometern (4 km, glaube ich). Danach wird ein weiterer Betrag für alle darüber hinausgehenden Kilometer eingetragen. Mir wurde gesagt, dass der Pauschbetrag von 396,- Euro beim Ehepartner (2te Lohnsteuerkarte) nicht mehr in die Einkommensteuererklärung einzutragen sei. Der sei bereits in der Jahresabrechnung auf der Lohnsteuerkarte in der Gesamtkilometerzahl berücksichtigt (oder so). Es sollen also nur die Gesamtfahrtkosten aus der 2ten Lohnsteuerkarte in das Feld für die ab 4 km angefallenen Kosten eingetragen werden.
Stimmt das?