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Forum / Allgemeines

Partenariat - deutsches Lebenspartnerschaftsgesetz  

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heichris
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen! Habe versucht, mit meinen geringen Französisch-Kenntnissen das lux. Partenariat zu übersetzen--- heul ich schaff`s nicht, könnte mir vielleicht jemand helfen??? :-)) Meine Frau (ja richtig gelesen, ist mit mir eine Lebenspartnerschaft eingegangen, allerding in D). Sie ist aber Lux. Wird das nun anerkannt in Lux.? Gibt es im Partenariat mehr Rechte als im Lebenspartnerschaftsgesetz??? Auf Hilfe hoffend


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Au backe, ich glaube, da hast Du die Luxemburger auf dem falschen Fuß erwischt!

Das Gesetz ist noch ganz neu, das heißt, Luxemburg übt noch. Was Du wissen willst, wissen sie (die meisten jedenfalls) selbst nicht.

Zumal der luxemburgische Gesetzgeber hier etwas an der preußischen Gründlichkeit hat fehlen lassen.

Soweit ich der Presse entnommen habe: Für L gilt nur das, was nach dem Gesetz in L abgeschlossen worden ist. Erst langsam macht sich bemerksam, dass es rundum Luxemburg sowas wie ein Ausland gibt.

Einiges über diese Problematik kann man entnehmen dem Bericht von

Ines Kurschat, Manche sind gleicher, d'Land vom 30.9.2005, S. 6 f., "Ein Jahr ist das Partenariatsgesetz in Kraft. Insbesondere gleichgeschlechtlichliche Paare sehen sich weiterhin benachteiligt. Den Betroffenen dämmert erst allmählich, welche Lücken und Diskriminierungen mit dem Pacs zementiert werden"

Laut Art. 4 des Pacs-Gesetzes, das für hetero- und homosexuelle Paare gleichermaßen gilt, darf sich nur "verpartnern", wer legal in Luxmemburg wohnt. Nicht EU Bürger sind von dem Gesetz ausgenommen. Eine "richtig verheiratete" Ehefrau jedoch hätte automatisch das Recht, bei ihrem Ehepartner zu wohnen und in der neuen Wahlheimat zu arbeiten.

Laut lxbg. Pacs-Gesetz darf sich nur derjenige verpartnern, der ledig ist und dies standesamtlich nachweisen kann.

Man kann sich vorstellen, dass sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Fälle vor dem Verwaltungsgericht in L gelandet sind.

Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.

Eheleute werden einkommensteuerrechtlich gemeinsam veranlagt; nicht aber Verpartnerte. Diese bleiben in ihrer jeweiligen Steuerklasse. Zivilrechtlich bleiben Verpartnerte ledig. Mit dem Partneriat gehören automatisch alle gekauften Güter, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, beiden Partnern; Gütertrennung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die laut Gesetz zugestandenen Freibeträge können erst nach drei Jahren Partnerschaft in Anspruch genommen werden. Indes gilt ein Partner, der nicht beschäftigt ist, beim anderen sozialversicherungsmäßig mitversichert.

L hat von Nov. 2004 bis Aug. 2005 150 Partnerschaften registriert, davon 64 gleichgeschlechtliche.

Möglicherweise wird das neue Gesetz im Laufe des nächsten Jahres aufgrund der gehabten Erfahrungen überprüft und revidiert.

Auskunft kann man vielleicht von Schwulenberatungsstellen bekommen, wie etwa CIGALE (Centre d’Information Gay et Lesbien).

Bzw. über http://mambo.gay.lu/


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heichris
27 Messages

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19 Jahren  ago  

Vielen Dank Meffo! Ich wusste doch, dass ich in diesem Forum auf Hilfe hoffen kann! Wichtig ist für uns nämlich zu wissen, ob unsere Partnerschaft anerkannt wird, wenn nicht, ist das, so blöde wie das klingt, richtig positiv! hihihi Meine Frau war in Lux schon einmal verheiratet, und weil es dort keinen Versorgungsausgleich gibt, steht ihr ja ein Teil der Rente zu! Aber eben nur wenn unsere Partnerschaft nicht anerkannt wird. Verkehrte Welt!