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Forum / Allgemeines

Outsourcing  

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mengkatzen
17 Messages

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10 Jahren  ago  

Mein jetztiger Arbeitgeber hat eine Teil des Personals outgesourct, will heissen uns an eine ander Firma verkauft. Wir sollen noch 2 Jahre lang in unserem jetztigen Kollektivvertrag bleiben und dann muss man schauen was wird. Was mit unseren jetztigen Vergünstigungen wird weiss auch noch keiner Z.B. Alte Überstunden, alter Urlaub, Zusatzpension vom Arbeitgeber, angesparte Stunden um früher in Pension zu gehen etc. Meine Angst ist auch dass ich nach diesen 2 Jahren entlassen werden könnte. Wo bekomme ich dann mein Arbeitslosengeld, habe seit über 30 Jahren in Luxembourg. Hat irgendjemand auch schon mal eine solche Erfahrung gemacht? Ich habe kein gutes Gefühl für meine Zukunft...


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henkel12
248 Messages

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10 Jahren  ago  

Das Arbeitslosengeld wird immer am Wohnort gezahlt. Es gelten auch die Bestimmungen des Wohnortes. Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis verjähren in Luxemburg nach drei Jahren. Alte Überstunden und alten Urlaub sollte es sowieso nur in Ausnahmefällen oder angesammelt in Zeitkonten geben. Bei der Zusatzpension sollte man wissen, ob es sich um eine Leistung nach dem Luxemburger Gesetz oder eine vollkommen freibleibende Zusage handelt.