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Forum / Allgemeines

Ogott : Steuererklaerung !  

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jub
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo an alle Mitleidenden 🙂

im "eigentlichen Leben" bin ich Grenzgaenger nach Lux, habe aber auch (geringe) Einkuenfte in D, was das Finanzamt zum Anlass nimmt, mich zur Einkommenssteuererklaerung zu veranlagen.

Ich denke, dass "Misch-Ehen" (1 arbeitet in D, der andere in L) ein aehnliches Problem haben, wie ich : Gebt Ihr in der deutschen Steuererklaerung Euer luxemburgisches Brutto- oder Nettogehalt an? In welcher Zeile der Anlage N (ich vermute 17)? Vermerkt Ihr irgendwo die bereits in Lux gezahlten Steuern auf dem Formular?

Jede Idee ist willkommen 🙂

Jub


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Also ich trag immer das Brutto in der Zeil3 17 ein und Luxemburg als Land. Die in L gezahlten Steuern interessieren das deutsche Finanzamt leider nicht:(


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

das luxemburger Einkommen wird in Zeile 14 eingetragen. Vorher jedoch sollte (z.B. über Excel oder per Hand) eine Anlage erstellt werden. Hier werden vom Brutto laut Lohnsteuerbescheinigung Werbungskosten gemäß deutschem Steuerrecht abgezogen. Dies können sein Fahrtkosten (0,30 € pro Entfernungskilometer), Arbeitsmittel (Papier, Bücher, Computer etc,etc), Bewerbungskosten, Arbeitskleidung (ggf. deren Reinigung) etc. etc. Erst den verminderten Betrag in die Zeile 14 Anlage N eintragen (spart etliches an Steuer).


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jub
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Vielen Dank fuer Eure prompten Antworten, ich denke, ich bin jetzt in der Lage meine EstErkl. einigermassen korrekt auszufuellen.

Einen schoenen Tag noch,

Jub


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SteuerPerle
417 Messages

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20 Jahren  ago  

Nachtrag: Hatte gerade einen Fall, da wurden die luxemburger Einkünfte in Zeile 17 eingetragen: Effekt: die lux. Einkünfte wurden nochmals komplett in Deutschland versteuert!


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jub
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Intuitiv hätte ich auch besagte Zeile 17 gewählt. Nur gut, daß ich hier noch einmal nachgefragt habe... und nochmals Danke für Eure super schnellen und präzisen Antworten


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alfred99
42 Messages

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20 Jahren  ago  

Bedeutet "nach deutschem Steuerrecht", dass ich nur die einfache Strecke absetzten kann?


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chris22
90 Messages

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20 Jahren  ago  

Ja, aber da es im Gegensatz zu Lux in D keine Begrenzung der Kilometer gibt, macht das schon Sinn