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Forum / Allgemeines

occasionnels  

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luci
101 Messages

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17 Jahren  ago  

hallo zusammen, wer kann mir helfen. ich war den ganzen morgen schon im internet um über aushilfslöhne zu erfahren. auch wie man sich dort anmelden kann. habe bis dato nix gefunden. vielleicht könnt ihr mir die internetseite nennen. vielen dank im voraus. vlgr


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Befreit davon, ihrem Arbeitgeber eine Steuerkarte vorlegen zu müssen, sind:

1. Personen, die von ihrem Arbeitgeber ausschließlich im Rahmen seines Privathaushalts beschäftigt werden, und zwar zu Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung wie zur häuslichen Unterstützung und Pflege, unter der Voraussetzung, dass die ihnen gezahlte Vergütung der Pauschalbesteuerung gemäß Art. 137, Abschnitt 5 L.I.R. unterworfen wird;

2. Gelegentlich Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber zu den Bedingungen gemäß Art. 27 bis 30 des Großherzogl. Reglements vom 9. Januar 1974 betreffend die Bestimmung des Steuereinbehalts beschäftigt werden, und zwar unter folgenden Bedingungen:

- der Stundenlohn nach Abzug von Steuer und Sozialabgaben darf 10 € nicht überschreiten; - die nicht regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigungsperioden dürfen auf derselben Stelle 18 Tage nicht überschreiten;

3. Die Schüler und Studenten, die von Arbeitgebern zu Gelegenheitsarbeiten während der Schulferien zu folgenden Bedingungen beschäftigt werden:

- der Stundenlohn nach Abzug von Steuer und Sozialabgaben darf 10 € nicht überschreiten; - die Beschäftigung eines Schülers oder Studenten darf nur stattfinden, wenn die von diesem besuchte Bildungsstätte Schulferien hat.

Guide relatif à la retenue d'impôt sur les salaires et les pensions, http://www.impotsdirects.public.lu/archive/newsletter/2007/nl_150207/index.html