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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Nur 2 Monate in Lux > dann in DE arbeitslos > wo Steuererklärung?  

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Elmar
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17 Jahren  ago  

Wer kann diesen Fall klären (also, so exotisch ist er auch nicht):

War 2005 nur 2 Monate in Luxembourg berufstätig, blieb den Rest des Jahres in Deutschland arbeitslos. Habe über die 10 Monate deutsches Arbeitslosengeld bezogen.

Das luxemburgische Steueramt hat mir erklärt, dass damit mehr als 10% meines Gesamteinkommens in Deutschland erzielt wurde; nicht dem luxemburgischen sonder dem deutschen Steueramt habe ich eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Das Arbeitslosengeld war steuerfrei (so weit ich weiss). Wie betrachtet das Steueramt DE die paar Monate Einkommen aus Lux?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

In D kannst Du eine EStErklärung abgeben; ich glaube aber nicht, dass Du deswegen Steuern in D nachzahlen musst (falls nicht noch andere Einkünfte vorliegen).

In L würde ich zumindest versuchen, einen LStJahresausgleich durchzuführen, auch wenn sich das LStBüro dagegen vielleicht zunächst sträuben wird. Man mus vielliecht etwas argumentieren, von wegen Gleichbehandlung mit ansässigen Steuerpflichtigen. Denn immerhin wurden Dir in L wohl die Lohnsteuer einbehalten mit der stillschweigenden Voraussetzung, als ob Du das Monatsgehalt 12mal im jahre bezogen hättest. Das entspricht wohl in keinem Fall Deiner tatsächlichen Einkommenssituation in diesem Steuerjahr, möchte ich annehmen.