Kann es sein, dass mein Mann ( Luxemburger) und ich (Deutsche), beide bald zusammen in Luxemburg lebend, er dort beschäftigt und ich in Deutschland unter dem Strich mehr Steuern zahlen müssen als jetzt als Ledige???? Ich ahne Schlimmes. Luxemburg hat ihm gesagt, dass mein Einkommen (brutto oder netto????) auf sein Einkommen draufgeschlagen wird und dann in der Kategorie Verheirateter versteuert wird. Das würde seine Steuerlast verdoppeln.Und werde ich als Single ( Steuerklasse 1!) besteuert ????Bitte dringend um Tipps bevor ich zum Steuerberater gehe.Danke X
Wieso würde das seine Steuerlast verdoppeln? Wenn er als Verheiratet eingestuft wird, ist das erstmal positiv. Ihr Einkommen wird nur zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen (Progression). Es wird auf keinen Fall nochmal besteuert. Ihr Einkommen wird in Deutschland normal besteuert.
Ihr Fall ist nur der genau umgekehrte Fall - aber im Grunde (nur in die andere Richtung) genauso gelagert wie bei den anderen.
Verheiratete werden grundsätzlich in L zusammen veranlagt. Also: Einkommen A + B
Dann kommen aber Verheiratete in die Steuerklasse 2, also Splitting-Tarif, also (A+B) : 2
Wenn nun aber B in D schon besteuert worden ist, wird es nicht mehr in L besteuert (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).
Nun gilt aber auch in L der Progressionsvorbehalt. Das heißt: Zur Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes wird durchaus (A+B)/2 herangezogen.
Alles klar?!
Hallo,
dies ist mein erster Beitrag hier, aber ich bon schon seit Monaten stummer Leser dieses sehr hilfreichen Forums ....
Mich interessiert auch brennend das angesprochene Thema von hilli22000.
Meine Frau und ich wohnen seit diesen Februar in Luxemburg und sind seit April verheiratet. Sie arbeitet in Lux, ich in Deutschland.
Nach Rücksprache mit dem deutschen Finanzamt in Bitburg wurde mir mitgeteilt, dass ich in Deutschland wie ein Lediger (also bleibts bei Klasse I) besteuert werde, weil ich noch dieses Jahr in Deutschland gelebt und gearbeitet habe (diese erklärung habe ich schon nicht verstanden ...). Meine Frau hat natürlich seit der Heirat Klasse 2 und erhält deutlich mehr netto Lohn. Bei bei bleibst natürlich gleich.
Jetzt ist meine Frage, und ich habe es trotz Eurer Erklärungen immer noch nicht kapiert, wie jetzt die zusammengelegte Versteuerung aussieht. Für die Deutschen bin ich ja quasi ledig. Werden nun unsere beiden Gehälter in Lux zusammen gezählt und dann der Steuersatz berechnet? Inwiefern wird da berücksichtig, dass ich als Lediger in Deutschland versteuert werde?
Alles ziemlich undurchsichtig für mich.
Vielleicht kann es nochmal jemand für mich "Anfänger" erklären. Unter Umständen mit Beispiel Rechnung (z.B. Lux: 4000 Brutto, BRD: 2500 Brutto)
Danke!!!
Gruß, mabru
Na dann vielleicht nochmals zum Mitdenken. Das Folgende gilt allerdings nur in groben Zügen. Es sollen nur die Grundsätze deutlich gemacht werden.
Herr A arbeitet in D, Frau B in L. Beide sind ab 2/2006 in Luxemburg ansässig und ab 4/2006 verheiratet.
Unter der Voraussetzung, dass die Aussage des Bitburger Finanzamtes korrekt ist, wird für den Lohnsteuervorabzug für A in D die Steuerklasse 1 zugrunde gelegt, weil A im Steuerjahr 2006 im Januar 2006 noch in D ansässig war. Wenn wir das gelten lassen, so wäre immer noch zu prüfen, ob A nicht noch einen LSt-Jahresausgleich in D beantragen könnte.
In L gelten A und B für das gesamte Steuerjahr als gemeinsam zu veranlagende Ehegatten. Auf das in D schon versteuerte Einkommen des A entfallen jedoch keine weitere Einkommenssteuer in L mehr.
B erhält auf der Steuerkarte die Klasse 2 eingetragen. Bei der ESt-Erklärung ist das in D erzielte Einkommen von A auch anzugeben. Dies dient jedoch nur dazu, um den Steuersatz zu ermitteln.
Der Steuersatz wird nicht auf das Bruttoeinkommen (4000€ + 2500€) angewandt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen ./. Sozialabgaben ./. Freibeträge Werbungskosten ./. anrechenbare Sonderausgaben).
Sagen wir, es bleiben nach dieser Abrechnung 3200€ und 1800€ übrig. Nach dem Splitting-tarif von Steuerklasse 2 ergäbe dies für B ein zu versteuerndes Einkommen von 3200+1800 geteilt durch 2, also laut Adam Riese 2500€. Der Steuersatz, der laut Tabelle auf das zu versteuernde Einkommen von 2500€ anzuwenden wäre, wird auf das in L zu versteuernde Einkommen von A&B angewandt (= Welteinkommen minus die Einkünfte aus dem Ausland, die laut Doppelbesteuerungsabkommen in L steuerfrei sind).
Auf jeden Fall ist diese Erklärung jetzt länger geworden. Ob sie auch durchsichtiger geworden ist, kann ich nur hoffen.
Jetzt bin ich wieder verwirrt. Meffos Rechnung hatte doch etwas Licht in die Sache gebracht (danke!!).
Laut Steuerperle wird aber das deutsche Einkommen zum luxemburger dazu gezählt (4000 + 2500!) und dann der Steuersatz berechnet. Dann wäre es ja tatsächlich doppelt versteuert. Ausserdem zahle ich ja schliesslich den hohen (ledigen) Steuersatz in Deutschland.
Ich glaube mir bleibt nichts anderes übrig, als zu warten was Ende des Jahres passiert ...
Die Sache ist klar dargestellt: 1. Der Steuersatz (der %-Satz!) wird im Wohnland auf Grundlage des gesamten Haushaltseinkommens ermittelt. 2. Die Steuerschuld (= der zu zahlende Steuerbetrag) wird ermittelt, in dem dieser %-Satz angewandt wird auf das noch nicht versteuerte Einkommen des Haushalts (also hier: Gesamteinkünfte minus deutsche Einkünfte).
Hintergrund: Der Steuertarif ist progressiv, d.h. den höheren Einkunftsgruppen wird ein höherer %-Satz zugerechnet. Insofern wäre es ungerecht, einem Haushalt, der aufgrund ausländischer Einkünfte sich insgesamt in einer höheren Einkommenskategorie befindet, nur den Steuersatz für die niedrigeren inländischen Einkünfte zuzuordnen.
In Deinem speziellen Fall (mit relativ niedrigerem Einkommen aus dem Ausland)müsstest Ihr eigentlich von dem Splittingverfahren profitieren, da das niedrigere Einkommen, (A+B): 2 genommen, das in Luxmebur zu versteurnde Einkommen verringert.
Die schwarze Karte hat der deutsche Grenzgänger gezogen, genauer gesagt, dessen im Wohnland beschäftigte Ehegattin. Das höhere Luxemburger Einkommen und die höheren deustchen Steuersätze und Sozialabgaben führen hier beim Splittingverfahren dazu, dass der deutsche Hinzuverdienst schlussendlich in abschreckender "Höhe" minimal ausfällt.