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Forum / Allgemeines

Nochmal Steuerkarte  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Danke Meffo für die Auskunft. Für das Jahr 2007 hätte ich noch eine Frage. Ich habe bis Juli in Deutschland gearbeitet und gewohnt und ab August den Wohnort nach Luxemburg zu meinem Mann verlegt. Wo ist die Einkommenssteuererklärung 2007 fällig? Oder ist sie hälftig in beiden Ländern vorzunehmen? Natürlich weiss ich, dass du kein Steuerexperte bist. Vielleicht weisst du aber trotzdem die Antwort? Vielen Dank im Voraus...auch dafür, dass du immer so schnell mit deinem Rat bist. Du hast mir nämlich schon öfter mit deinen Tipps geholfen. Tschöööööööööööööööö Hilli


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Da Du insgesamt in 2007 in D beschäftigt gewesen bist (wie mir scheint), so hat sich ja wohl bezüglich des Gehalts aus D nichts durch den Umzug geändert (wenn nicht die Steuerklasse?! In D besteht ein Wahlmöglichkeit bei der Steuerklasse, etwas kniffliges hema). In D müsste also wohl ein LStJahresausgleich bzw. ein verkürztes Verfahren ausreichen.

In L besteht keine Option hinsichtlich der Steuerklasse. Ansässige Ehepaare werden gemeinsam veranlagt. Also ist die Steuererklärung in L unumgänglich.

Soweit nur grob und soweit ich die vorliegende Situation überblicke. Also folgende Regelsituation: in D LstJahresausgleioch; in L gemeinsame EStErklärung. Es können im Steuerrecht natürlich immer bestimmte Ausnahmefälle auftauchen. Aber wenn dem nichts entgegensteht, würde ich diese Marschrichtung vorschlagen.


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jasper
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17 Jahren  ago  

Müssen eigentlich nichtansässige Ehepaare, die beide in Lux arbeiten, sich auch zusammen veranlagen?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

* Sont rangés dans la classe d'impôt 2 les contribuables non résidents o mariés, ne vivant pas en fait séparés o si plus de 50 % des revenus professionnels de leur ménage proviennent du Grand-Duché de Luxembourg et y sont imposés.

Si les deux époux réalisent des revenus professionnels imposables au Grand-Duché, l'octroi de la classe d'impôt 2 entraîne leur imposition collective.

http://www.impotsdirects.public.lu/az/c/class_nonresid/index.html

Wenn beide Ehegatten (verheiratet, nicht getrennt lebend), nicht ansässig, mehr als 50% ihrer beruflichenm Einkünfte in Luxemburg erzielen, kommen sie in Steuerklasse 2 und werden gemeinsam veranlagt.

Gemeinsame Veranlagung impliziert das Splitting-Verfahren: zu versteuerndes Einkommen lt. Steuertabelle = (Einkünfte von A + Einkünfte von B) geteilt durch 2.