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Forum / Allgemeines

Nochmal Frage zur Probezeit!  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo,

ich weiss, dass zu dem Thema Probezeit schon viel geschrieben wurde. Aber vielleicht kann uns jemand in unserem speziellen Fall helfen.

Meine Frau trat ihre Stelle in Luxemburg mit 12 monatiger Probezeit an. Die Entscheidung über die endgültige Anstellung soll wohl erst 5 Wochen vor Ablauf der Probezeit getroffen werden. Ist das nicht zu kurzfristig?? Und muss bei einer Kündigung nicht eine vorherige Abmahnung erfolgen?

Da es sich bei der Anstellung nicht um eine Stelle in einer "normale Firma" handelt, kann ich die Details nicht öffentlich weiter ausführen... Ist jemand bereit zu helfen, kann ich natürlich über Email die Einzelheiten erläutern.

Wir benötigen wirklich Hilfe, notfalls auch von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. Vielleicht kennt da jemand einen guten!?

Unsere ganze Existenz steht auf dem Spiel.

Vielen DANK!!!!!


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Thom
5 Messages

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18 Jahren  ago  

senden Sie mir Ihren Fall an [email protected]

ich werde mal sehen. Gruss, Thomas Johannes


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

1 Monat Kündigungsfrist bei 12 Monate Probezeit ist korrekt. Bei Probevertrag ist keinerlei Begründung nötig.

Allerdings ist max. 6 Monate Probezeit üblich. Längere Probezeit ist nur zulässig, wenn Gehalt monatlich höher als 536 € (Index 100).

Haben Sie einen Arbeitsvertrag auf Probe?, http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo meffo,

es ist kein Arbeitsvertrag auf Probe, im Vertrag ist aber eine Probezeit auf 12 Monate festgelegt. Da das Gehalt den Index 100 um ein Vielfaches übersteigt, scheint das ja auch so rechtens zu sein.

Das unmenschlich Frustrierende ist aber, dass das Bestehen der Probezeit nur von der Willkür eines Einzelnen abhängt ...

In einer vergleichbaren deutschen Institution muss eben eine vorherige Abmahnung zur Häfte der Probezeit erfolgen, falls es Probleme gibt.

Die einmonatige Kündigungsfrist finde ich unverschämt. Wie soll man denn so schnell seine Wohnung in Lux kündigen und etwas neues finden?

Man steht vor einem Scherbenhaufen seiner Lebensplanung ........


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Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

1.) Ob man einen besonderen Probearbeitsvertrag abschließt, oder in einem Vertrag eine Probeklausel enthalten ist, das läuft arbeitsrechtlich auf dasselbe hinaus.

Es besteht also im vorliegenden Fall ein Probearbeitsverhältnis. Wäre zu prüfen, ob es zu Recht besteht.

2.) Ich habe geschrieben: 536 € (Index 100).

Da wir derzeit den Index 652,16 haben, ist das nach meiner Rechnung 536 € x 6,5216 = 3495,5776.

Wenn das vereinbarte Monatsgehalt darunter liegen sollte, wäre dei maximal zulässige Probezeit nur 6 Monate. In letzterem falle wäre de jure ein unbefristeter Vertrag gegeben, mit den entsprechenden Kündigungsfristen und Anspruch auf Abfindung bei Kündigung.

Dazu aber besser bei Gewerkschaft oder Anwalt nachhaken, bevor man sich auf Aktionen einlässt!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Danke nochmal, Meffo.

Das mit dem Index habe ich nicht richtig kapiert. Das Bruttomonatsgehalt liegt aber über dem angegebenen Wert. Die Probezeit ist also sicherlich rechtlich erlaubt. Ärgern tut mich die kurzfristige Kündigungsfrist und die Wilkürlichkeit einer möglichen Kündigung. Aber so ist das halt wohl in diesem Land .....

Jetzt heisst es erstmal abwarten und Ruhe bewahren.

Nochmal Danke!