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Forum / Allgemeines

nochmal das wohnsitzproblem de bzw. lu - 1./1. oder 1./2. wohnsitz?!  

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teufel
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20 Jahren  ago  

es geht nochmal um ersten und zweiten wohnsitz (bzw. ersten und ersten). habe hier ueber die suchmaschine gesucht, aber konnte mir nicht das richtige extrahieren. es geht um folgendes:

ende diesen jahren werden meine frau und ich unser haus in lux. beziehen, bis dahin sind wir beide noch grenzgaenger (ich deutscher staatsangehoeriger, sie luxemburgerin). aus verschiedenen gruenden (schwangerschaft -> kindergeldantrag, etc.) haben wir uns ueberlegt, uebergangsweise bei meinen schwiegereltern in lux. "einzuziehen" (und auch uns dort anzumelden, aber dennoch auch den ersten(!) wohnsitz in deutschland zu behalten, da das kind in deutschland zur welt kommen soll (und auch noch raten faellig sind, die an de gebunden sind, autofinanzierung). die fragen sind jetzt:

- kann man zwei erste wohnsitze, einen in d einen in lux, haben (eine anfrage bei der lux. "empfaenger"-gemeinde hat ergeben, dass diese keine abmeldung aus de sehen wollen)? d.h. es wuerde ja eigentlich auf den gemeinden niemandem auffallen, dass man sowohl da als auch dort einen ersten wohnsitz hat?! problem lebensmittelpunkt... - aber: was passiert mit der krankenkassenzugehoerigkeit? die gemeinde meldet den umzug nach lux. an die cmep. melden die das dann direkt an die deutsche kasse, womit man dann seinen grenzgaengeranspruch und somit auch seine deutsche grenzgaengerkarte verliert (da man ja in lux. seinen ersten wohnsitz hat)? oder bleibt das ungemeldet? - gibt es sonst irgendwelche behoerden, die transnational meldung machen, so dass man damit probleme bekommen kann?

wie gesagt, das ganze erfolgt nur fuer etwa 9 monate, aber kleinvieh macht auch mist...

danke fuer die antworten!


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Auf jeden Fall gibt es, wie man jetzt schon sieht, eine ganze Menge Durcheinander und entsprechenden Papierkrieg. Da ist einmal das nationale Melderecht, das Steuerrecht, die Kfz-Anmeldung etc. pp. Da gibt es dann nicht nur nationale Differenzen, sondern auch je nach dem entsprechenden Rechtsgebiet oder Gesetz. Und wenn es bei der Anmeldung in LU niemand auffällt - was tun, wenn zwei Staaten die Steuererklärung für das "Welteinkommen" wünschen? Dann geht es um die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens, wo der steuerliche Wohnsitz ist ... Mit der Zeit wird sich dann so alles finden!