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Forum / Allgemeines

Nochmal: Arbeiten in L-Vermieten in D  

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Soleil
505 Messages

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18 Jahren  ago  

wenn ich brutto in .lu 3.500 euro verdiene, und in d 300 euro mieteinnahmen habe, muss ich also, weil die 300 eus unter 10% liegen nicht extra in d versteuern?

oder wie sieht das aus?

ja, kinners, ich bin künstler 🙂

soleil


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SteuerPerle
417 Messages

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18 Jahren  ago  

die 10% Regelung aus Luxemburg hat nichts mit dem deutschen Steuerrecht zu tun. In D muß also wegen der Mieteinnahmen eine Steuererklärung abgeben werden und das Lux. Einkommen erhöht darauf den Steuersatz.


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Soleil
505 Messages

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18 Jahren  ago  

BAH

danke...

*sigh*


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

hi martinb, sehe die diskussion geht in die breite. habe die 90 % regel bis dato immer so verstanden, dass man einen antrag auf gleichstellung stellen kann, wenn 90 % des haushaltseinkommnes in L liegen. bei eheleuten, von denen einer in L und einer in DE arbeitet ist ist dies schwer zu erreiche, wodurch der in L sich steuerlich dann doch in DE wieder findet (nähmlich auf der StErkl der Eheleute). Liege ich falsch in der Annahme, dass für den Fall, dass der in L arbeitende Parterner über 90 % des Haushaltseinkommnes erzielt, ein in DE wohnendes Ehepaar in L einen Antrag auf Gleichstellung stellen kann. Analog müsste dies auch für Mieteinnahmen gelten ???


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo pad,

Vorsicht - ich bin KEIN Steuerberater 😉

Also alles ohne Gewähr.

Zitat: "Liege ich falsch in der Annahme, dass für den Fall, dass der in L arbeitende Parterner über 90 % des Haushaltseinkommnes erzielt, ein in DE wohnendes Ehepaar in L einen Antrag auf Gleichstellung stellen kann"

Nein, damit liegst Du richtig.

nach diesem link:

http://test.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&edito_id=459

gilt dies bei Ehepartnern sogar, wenn die o.g. Bedingungen nur für EINEN erfüllt sind:

"kann der Absatz 1 des vorliegenden Artikels auf Antrag angewandt werden, wenn einer der Ehegatten die Bedingung erfüllt für mindestens 90% der Gesamtheit seiner inländischen und ausländischen beruflichen Einkünfte."

Zitat: "Analog müsste dies auch für Mieteinnahmen gelten ???"

Bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstehe.

ALLE Einnahmen in D müssen vom Grenzgänger auch in D versteuert werden - NICHT in L (beschränkte Steuerpflicht)

Gruss

Martin


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Logik sieht folgendermaßen aus:

1. Das gesamte Welteinkommen ist im Wohnland nach dessen Gesetzen einkommensteuerpflichtig. 2. Davon werden ausgenommen die Einkünfte, die in einem Land, womit das Wohnland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, im Lande, wo sie entstehen, also an der Quelle, besteuert werden. 3. Nach Punkt 1 werden also nur die dann evtl. übrig bleibenden Einkünfte besteuert. Diese Restsumme wird jedoch mit dem Steuersatz besteuert, der sich nach dem Gesetz des Wohnlandes für das gesamte Welteinkommen ergibt (das nennt sich "Progressionsvorbehalt").

Ich hoffe, das klärt. Wenn nicht, müssten wir hier noch ein paar Übungsaufgaben rechnen... Und zum Schluss bewerben wir uns beim Trierer Finanzamt!


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LION73
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18 Jahren  ago  

Hallo und danke für Euer reges Interesse! Leider waren die Antworten doch zu breit gestreut. Könnte sich evtl. jemand melden, der diese Konstellation "lebt" und anhand seines Steuerbescheid Auskunft geben kann? Es hieß hier fürher, es würde sich nicht lohnen. Aber das ist doch relativ oder? Wenn ich 2 MM/a an den dt. Staat abdrücken muß, kann ich damit leben.

Mir geht es darum, wie unser Staat die Steuerlast ermittelt. Den Vorschlag mit der Rechenaufgabe will ich gern annehmen und gebe einfach mal Daten vor:

Br-Gehalt LU 24000 €, 828 € Steuern in LU bezahlt (ledig) Mieteinnahmen DE 3600 €

Bei zu verst. Jahresbrutto von 24000 € würde man in DE 3575 € Steuern zahlen. Bei zu verst. Jahresbrutto von 27600 € würde man in DE 4725 € Steuern zahlen.

Ich will jetzt mal Werbungskosten etc. außen vor lassen. Wie ermittelt nun der Staat die zu zahlenden Steuern?

1) Meiner Meinung (Hoffnung) nach die richtige Lösung: 4725-3575=1150

2) Oder rechnet der Staat die reinen Steuern und verlangt die Steuern so, als hätte ich in D gearbeitet? Bei dieser Variante wäre allerdings das Vermieten dann wirklich teurer als leerstehen lassen. 4725-828=3897€

Das sei jetzt nur ein Rechenbeispiel. Falls es wichtig ist: In meinem Fall würden die Mieteinnahmen etwa 8% des Gesamtbruttoeinkommens (Gehalt L und Miete L) ausmachen.

Danke!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

1. ist es ja krottefalsch (was Du nonchalant selbst so nebenbei bemerkst), vom Brutto auszugehen. Zu versteuern ist eben das zu versteuernde Einkommen! Wenn Daimler Chrysler etwa sein Bruttogewinn versteueren würde, sähe es in Deutschland ganz anders aus.

2. Nehmen wir das Beispiel!

Du hast in D 3600€ zu versteuern (wenn Du keine Werbungskosten usw. abziehen kannst oder willst).

Diese 3600€ sind nicht mit dem Steuersatz (%) zu verstueren, der auf ein Einkommen von 3600 € bezogen ist, sondern dem %-Satz, der auf 24000€ + 3600€ = 27600€ zutrifft (sofern wir Brutto = zu versteuerndes Einkommen annehmen wollen).

Also das in L besteuerte Einkommen wird nicht nochmals in D besteuert. Beim %-Satz wird es jedoch mitreingerechnet, um damit in der Steuersatz-Tabelle die Steuerlast zu ermitteln.

(Ich bin übrigens soeben von der Annahme ausgegangen, dass Du in D wohnst und daher dort im Grundsatz für Dein gesamtes Welteinkommen einkommensteuerpflichtig bist.)


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Cally
186 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Lion

Ich lebe seit kurzem das Modell, wie Du so schön sagst. Bei mir ist es momentan noch so, dass ich in Deutschland keine Steuern auf die Mieteinnahmen zahle, weil man ja gewisse Ausgaben (Zinsen auf noch laufende Darlehen auf die Immobilie, Abschreibung, Renovierunskosten etc) noch absetzen kann und diese Ausgaben die Einnahmen noch überschreiten. Bald werd ich aber auch nicht drum herumkommen und Steuern zahlen müssen.

Habe allerdings schon eine Steuererklärung in D gemacht und das muss man auch, wenn man in D irgendwelche Einnahmen hat. Das heisst, mein Steuerberater hat diese Erklärung gemacht. Willst Du das später selber machen?

Es ist richtig dass die Höhe des Gehalts in Lux Einfluss auf den Steuersatz in D für die Mieteinnahmen hat, aber wie genau sich das rechnet kann ich auch nicht sagen.

Ein Steuerberater kann das aber. Ich kann Dir nur raten, jemand professionnelles aufzusuchen und eben ein paar Euro dafür auszugeben, anstatt jetzt irgendwelche allgemeine Info aus dem Netz zu ziehen. Nicht dass Du falsche Info bekommst (ganz ohne böse Absicht) oder irgendwelche Rechenbeispiele falsch angewandt werden. Und dann stehst du nachher da und hast eine Immobilie gekauft.

Um zu wissen, ob Du überhaupt erstmal Steuern zahlen musst, braucht man ja nicht nur Info bezüglich des Gehaltes und der Mieteinahmen sondern auch die Höhe des Darlehens, der Zinsen, des Kaufbetrages, bestimmte andere Ausgaben, die man absetzen kann usw.... Es gibt genug Steuerberater, die Niederlassungen in D und Lux haben. Die kennen sich aus mit sowas.

Viele Grüsse und gutes Gelingen. Cally