Hallo zusammen! Habe mich beim deutschen FamilienMinisterium erkundigt und die haben mit bestätigt, dass nach VO 574/72 Abs. 1 mit Wohnsitz Deutschland und Arbeitsplatz Luxembourg (mein Mann arbeitet in Deutschland) Anrecht auf das deutsche Elterngeld habe. Die schreiben mir auch, dass gegebenenfalls auch Unterschiedsbeträge von dem Land geleistet werden, in dem der Elterngeldanspruch zwar nachranig (hier in dem Fall Luxembourg), aber die Leistung höher ist. Also wäre das ja so wie bei dem Kindergeld -hier bekomme ich für unser erstes Kind die Differenzzahlung. Hat jemand davon schon was gehört? Ich habe schon versucht, dazu Stellung von der CNPF zu bekommen, leider noch nix - werde mich da mal morgen hinbemühen um auch zu wissen, welche Formalitäten dazu benötigt werden. Zu dem ganzen Themenkomplex noch was - betreffend Rentenanrechnung der Elternzeit für mich als Mutter, ist es vorteilhafter die in Luxembourg anzurechnen zu lassen oder in Deutschland? Betrifft die Wahl der Elterngeldansprüche. Oder habe ich überhaupt eine Wahl zwischen Deutschland oder Luxembourger Bezügen zu wählen? Ganz schön kompliziert das ganze - vorab schon mal vielen Dank für Eure Infos bzw. Ratschläge! Guten Montag! Saarzicke
Hallo, das kann ich sagen - der Arbeitgeber in Luxembourg ist nicht verpflichtet, Dich länger als die in Luxembourg üblichen Regelungen freizustellen. Man kann aber über alles reden - mein Arbeitgeber ist bereit, mich nach den zusätzlichen 3 Monaten wieder "zu nehmen". Aber müssen muss er nicht.
Danke. Meine Frage bezog sich aber auf den umgekehrten Fall. Wenn ich nur 6 Monate normalen Elternurlaub mache, ob dann D trotzdem zahlt. Oder wenn ich (da ich nur 40 stunden arbeite) den Teilzeiturlaub mache und ein Jahr ganz zu Hause bleibe, dann D neun Monate und L 3 Monate zahlt. Kompliziert, nicht?