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Forum / Allgemeines

Noch eine Frage zum Erziehungsgeld....  

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Poca
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20 Jahren  ago  

das leidige Thema 😉

Unser Sohn wird jetzt ein Jahr alt, also bekommen wir ja noch ein Jahr lang Erziehungsgeld. Nun bin ich aber wieder schwanger und werde wohl im Februar 2005 unser zweites Kind bekommen. Bekommt man für das zweite Kind KEIN Erziehungsgeld mehr?

Danke LG Nadine


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Rada
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20 Jahren  ago  

Hallo Nadine,

auch für das 2. Kind erhältst du Erziehungsgeld. Beim 1. und 2. Kind jeweils 2 Jahre, ab einem dritten Kind sogar 4 Jahre, vorrausgesetzt, du übst keine Berufstätigkeit aus.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

[Laut „3.5. L’allocation d’éducation. 1. En quoi consiste-t-elle?“, http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE-CNPF200206.DOC] Das Erziehungsgeld ist eine monatliche Leistung, die an Eltern gezahlt wird, 1. die ein oder zwei Kinder haben, davon eines unter 2 Jahre alt, oder 2. drei Kinder, davon eines unter 4 Jahre alt ist, oder 3. ein Kind unter 4 Jahre alt ist, für welches die Sonderzulage für behinderte Kinder gezahlt wird. Die Leistung wird nur einfach gezahlt, auch wenn der Haushalt mehr als ein Kind in dieser Altersgruppe zählt. Nur die Kinder werden berücksichtigt, die Anspruch haben auf Kindergeld als ein Mitglied des Familienhaushalts. Die Zahlung erfolgt ab dem Monat, ab welchem die Mutter kein Mutterschaftsgeld mehr bezieht, bis einschließlich dem Monat, wo das Kind das Alter von 2 Jahren erreicht (Familien mit einem oder zwei Kindern) oder 4 Jahre (Familien mit drei Kindern oder mehr oder mit einem Kind, für welches die Sonderzulage für behinderte Kinder gezahlt wird).

Soweit der Text der Broschüre der Familienleistungskasse. Ich verstehe das nun so: Das Erziehungsgeld wird gezahlt, solange mindestens ein Kind im Haushalt der Familie unter 2 Jahre alt ist. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass während dieser Zeit ein Elternteil seine berufliche Tätigkeit aufgibt und seine Zeit der Kindererziehung widmet.


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Ist es dabei eigentlich egal, ob die Mutter vorher in Deutschland gearbeitet hat, und die Familie in Deutschland wohnt?


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Was auch noch interessant wäre zu wissen: Wird das Erziehungsgeld auch nach einem "congé parental" bezahlt, oder schliessen diese Leistungen sich aus ?


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Poca
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20 Jahren  ago  

ich war nämlich bisher studentin und nur mein mann arbeitet in Luxemburg. Außerdem wohnen wir auch in Deutschland... Ist schon seltsam die ganze sache 😉

LG Nadine


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Rechtslage ist weißgott etwas kompliziert. Zumindest, sobald Grenzgänger ins Spiel kommen. In der Broschüre kommt das unter Punkt „5.5. Situation du travailleur ou migrant qui exerce une activité professionelle au Luxembourg“. Die Familienleistungen sind im Falle eines Angehörigen eines Mitgliedstaates der EU (nach EU-Reglement) oder eines Staates, womit Luxemburg ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, „exportierbar“. Der Anspruch für ein Familienmitglied eines Beschäftigten in L ist insofern kein persönlicher Rechtsanspruch, sondern leitet sich ab aus dem Beschäftigungsverhältnis des Elternteils. Der Anspruch gegenüber L entsteht daher auch erst ab dem ersten vollen Monat, wo dieses Beschäftigungsverhältnis besteht. Achtung: Wenn der andere Elternteil aufgrund eines Beschäftigungsverhältnis ebenfalls Anspruch auf entsprechende Leistungen aus dem Wohnland hat, haben diese Vorrang. Das heißt, dass L dann nur noch ggf. die überschießende Differenz bezahlt (quartalsweise oder jährlich, nach Vorlage der dt. Belege).


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Punkt "4.3.9. Comment est reglé le cumul entre l'indemnité de congé parental et l'allocation d'éducation?" Da jeder Elternteil Anrecht auf Erziehungsurlaub hat und Eltern bekanntlich mehrere Kinder haben können, gibt es rein kombinatorisch entsprechend viele Möglichkeiten. Ich will mir ersparen, alle 5 Abschnitte abzuarbeten, die in der CNPF-Broschüre enthalten sind. Nur soviel: Kumulation iss nich, es sei denn der andere Elternteil will Erziehungsgeld für ein anderes Kind (ein anderes als das Kind, wofür Elternurlaub geholt wurde).


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tedeum
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20 Jahren  ago  

Wird diese Leistung auch in den 6 Monaten weiterbezahlt, wenn der Mann congee parental macht?


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Ricola
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20 Jahren  ago  

Richtig: Eingangs treffen die Eltern (pro Kind) die Wahl: Elternurlaub ODER Erziehungsurlaub. Erziehungsurlaub 2 Jahre lang für EIN Elternteil Elternurlaub: 1/2 Jahr lang für JEDES Elternteil


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tedeum
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20 Jahren  ago  

Verwirrend - Folgendes Szenario: Ich arbeite in Lux, meine Frau ist Studentin Kann meine Frau ueberhaubt Elternurlaub beantragen, wenn sie noch nie gearbeitet hat?


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Butzel
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20 Jahren  ago  

Hi,

ich arbeite in Lux, meine Frau in D. Gilt der deutsche Mutterschutz, den meine Frau in Anspruch nimmt, als "seine berufliche Tätigkeit aufgeben"?

Danke


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Nicht ganz deutlich formulierte Frage. ich nehme an, dass es hier um den Mutterschaftsurlaub geht. Zumindest in L wird durch diesen Urlaub das Arbeitsverhältnis suspendeert, es "schwebt" also gewissermaßen. Nehme an, dass das nach dt. recht ähnlich ist.


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Die Frage ist, wenn nur ein Elterntei den Congé parental in Anspruch nimmt, kann man dann für die verbleibende Zeit (15 Monate) das Erziehungsgeld beantragen ?


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dirkangela
954 Messages

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20 Jahren  ago  

Vielleicht hilft meine eingene Erfarhung da weiter:

Meine Frau hat in D gearbeitet. Als sie in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit ging, bekamen wir zuerstmal das Kindergeld und das Erziehungsgeld von D. Nach 6 monaten ist in D nix mehr mit Erziehungsgeld und damit auch nicht mehr mit Kindergeld. Ab dem 6. Monat bekomme ich jetzt von der CNPF das volle Kinder und Erziehungsgeld monatlich, für den Zeitraum davor wurden die deutschen Zahlungen mitverrechnet und mir der Differenzbetrag überwiesen.

und: jemand der noch nie in LUX gearbeitet hat, kann keinen Antrag auf Congé parental stellen, wohl aber als Person angegeben werden, die zur Erziehung der Kinder zuhause bliebt.