[Laut „3.5. L’allocation d’éducation. 1. En quoi consiste-t-elle?“,
http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE-CNPF200206.DOC]
Das Erziehungsgeld ist eine monatliche Leistung, die an Eltern gezahlt wird,
1. die ein oder zwei Kinder haben, davon eines unter 2 Jahre alt, oder
2. drei Kinder, davon eines unter 4 Jahre alt ist, oder
3. ein Kind unter 4 Jahre alt ist, für welches die Sonderzulage für behinderte Kinder gezahlt wird.
Die Leistung wird nur einfach gezahlt, auch wenn der Haushalt mehr als ein Kind in dieser Altersgruppe zählt.
Nur die Kinder werden berücksichtigt, die Anspruch haben auf Kindergeld als ein Mitglied des Familienhaushalts.
Die Zahlung erfolgt ab dem Monat, ab welchem die Mutter kein Mutterschaftsgeld mehr bezieht, bis einschließlich dem Monat, wo das Kind das Alter von 2 Jahren erreicht (Familien mit einem oder zwei Kindern) oder 4 Jahre (Familien mit drei Kindern oder mehr oder mit einem Kind, für welches die Sonderzulage für behinderte Kinder gezahlt wird).
Soweit der Text der Broschüre der Familienleistungskasse.
Ich verstehe das nun so: Das Erziehungsgeld wird gezahlt, solange mindestens ein Kind im Haushalt der Familie unter 2 Jahre alt ist.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass während dieser Zeit ein Elternteil seine berufliche Tätigkeit aufgibt und seine Zeit der Kindererziehung widmet.