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Forum / Allgemeines

Neuling Grenzgänger  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo, da ich evtl. demnächst auch Grenzgänger von Saarland nach Luxemburg bin, stellen sich auf diesem Hintergrund natürlich einige Fragen. Bin für jede Anregung dankbar. Steuerklärung: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Bin verheiratet, Steuerklasse 4, Ehepartner arbeitet weiterhin in Deutschland. Falls ja auf was ist zu achten? Gehaltskonto in Luxemburg: Gibt es in Luxemburg eine Bank mit gebührenfreier Kontoführung? Gehaltsrechner: Kann ich davon ausgehen, dass der Gehaltsrechner auf dieser Seite mir das korrekte Netto anzeigt? Was setze ich als Steuerfreibetrag ein?

Neben diesen administrativen Überlegungen spielt in meinen Fall noch der relativ lange Arbeitsweg (einfache Strecke 120 km) eine Rolle. Wie siehts im Berufsverkehr aus? Habe die Möglichkeit über SB-Merzig bzw. über Trier zum Plateau du Kirchberg zu fahren.

Danke vorab für Eure Statements


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo, ja es gibt kostenlose Gehaltskonten, Spuerkees (glaube, es heißt Zebra). Nachteil ist, dass es relativ lange dauert, bis das Geld in D. ist, falls man es weiter überweist... Aber hey, irgendwie müssen die am Kto. auch was verdienen... Viele Banken (falls du bei einer tätig sein wirst) überweisen auch direkt an das dt. Konto. Der Gehaltsrechner hier hat eigentlich immer funktioniert, ansonsten bdo.lu . Steuerfreibetrag kannst du z.B. die Pendlerpauschale einsetzen... Müssten 214 € sein, das ist der Höchstbetrag, den man kriegen kann, und bei der Entfernung müsste du die auch bekommen.

Grüße


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oernie
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19 Jahren  ago  

Zebra kostet. Die Post (ist keine Bank in L.) hat das billigste Kontokorrent (nur Porto für die Auszüge kosten etwas). Mit der Maestro Karte von der Post kannst Du auch in D. umsonst Geld abheben (Debitkarte). Bei der Post kriegst Du auch eine Visakarte.


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

zur Steuererklärung: Wenn der andere Ehepartner weiterhin in Deutschland arbeitet oder andere Einkünfte in D anfallen, dann muß in D eine Steuererklärung abgegeben werden. Die Lux. Einkünfte werden dann unter Progressionsvorbehalt berechnet, d.h. der Steuersatz auf die Deutschen Einkünfte erhöht sich entsprechend. Weitere Infos gerne: www.SteuerPerle.de mail: info@steuerperle.de