wenn der Unterhaltsempfänger den Unterhalt als Einnahmen versteuert. Aber bei Ex-Grenzgänger-Ehepaaren gilt eine Besonderheit. Die Einnahmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden.
mehr: 10. Steuertipp bei www.steuerlux.de
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wenn der Unterhaltsempfänger den Unterhalt als Einnahmen versteuert. Aber bei Ex-Grenzgänger-Ehepaaren gilt eine Besonderheit. Die Einnahmen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuert werden.
mehr: 10. Steuertipp bei www.steuerlux.de
Hi Steuerlux,
weißt Du was hilfreiches/konstruktives/steuersparendes/weiterführendes zum Thema Behinderung + Grenzgänger ?
Falls ja ...BIIIIIIIIIIIIIIIIIIITTTTTTTTTTTTTEEEEEEEEEE mal was dazu hier am Board veröffentlichen
merci ! und wieder einmal bestätigt sich die alte weisheit : wer lesen kann ist klar im vorteil *schaem*
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