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Neuer Job ab Okt2004, Indexanpassung ??  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Ich habe (auch mal) eine Frage zum Index. Ich habe zum 1. Oktober 2004 einen neuen Job angetreten. Der Arbeitsvertrag wurde natürlich schon 2 Monate vorher unterzeichnet. Habe ich Anspruch auf die Indexerhöhung vom Okt 2004, weil der Vertrag vorher unterzeichnet wurde ?? Oder gilt hier der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns??

Danke für Hinweise und Tipps

Gruss

Martin


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teufel
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20 Jahren  ago  

also bei uns ist es so, dass der index vom verantwortlichen fuer die lohnberechnung und -auszahlung (nrin, wir haben keine lohnbuchhaltung, daher so umstaendlich ;-)) direkt auf der monatlichen lohnbescheinigung eingetragen und mitberuecksichtigt wird. der index ist ja binded und gilt damit fuer jeden, egal ob job neu angefangen oder nicht. so verstehe ich es zumindest, rein logisch?! es sei denn in deinem vertrag steht drin, dass dein einstiegsgehalt zu einem bestimmten index festgelegt wird...

vielleicht gibt es noch kundigere personen, die mich, zu deinem nachteil, widerlegen???


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

In deinem Vetrag steht drin Gehalt x Indexstand y. Falls der Index nun höher ist als y, dann steht dir die Anpassung zu, steht dort allerdings schon der neue Wert, dann logischerweise nicht.

Manchmal ist ein Gehalt auch auf Index 100 berechnet, dann wird das Gehalt auf den aktuellen Indexpunktestand berechnet.

Gruss Serge


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

in meinem Vertrag steht leider kein Index - sonst wäre es einfach. Natürlich gilt automatisch der "aktuelle" Index als vereinbart, für mich war die Frage, was gilt in diesem Fall als "aktuell". Scheint also so zu sein, daß mir die Indexerhöhung zusteht - ist nur die Frage, ob ich das sofort reklamiere. oder die Probezeit abwarte - mal sehen.

Danke erstmal für Eure Antworten

Gruss Martin

Gruss

Martin


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Indexanpassung ist Gesetz und damit für alle rechtsverbindlich.