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Forum / Allgemeines

Neuer Grenzgänger mit vielen Fragen - wer hat Tips?  

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osterhase
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bin zwar nun schon seit rund einem Jahr in Luxemburg tätig, jedoch in Deutschland angestellt. Nun will mich mein Arbeitgeber bei der luxemburgischen Filiale anstellen. 1) Was ist hier aus Eurer Sicht zu beachten? 2) Welche Fehler lassen sich schon bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eventuell vermeiden? 3) Wie ist das mit dem Gehalt und den Abzügen? (vh, 2 Kinder) Der Gehaltsrechner weist nur Sozialabgaben und Steuern aus. Wie ist das hier im Land mit RentenVS und ArbeitslosenVS? Komme ich in D aus der Zahlungspflicht heraus und was passiert mit meinen "Ansprüchen" in Deutschland? 4) Wie läuft das mit der Krankenversicherung?

Ich weiß, daß sind viele Fragen auf einmal und alle sind sicher hier im Forum schon etliche Male diskutiert worden...

Merci villmols für Eure Hilfe!


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

unter Abzug Sozialabgaben sind die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. In D sind dann keine Abzüge mehr vorzunehmen. Die Ansprüche in der Rentenversicherung bleiben bestehen. Krankenversicherung ist dann in L. Man kann aber weiterhin in D zum Arzt gehen, wenn man sich bei einer deutschen Krankenkasse als Grenzgänger meldet.


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo Osterhase, komm zum nächsten Grenzgängertreffen am Dienstag, 25. April, ab 19:00 Uhr, in die Langsurer Mühle. Dort wird Dir "Meffo" sicherlich alle Fragen beantworten. Er ist der Godfather aller ungeklärten Spezialfragen 🙂


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für die Blumen, Snake, aber als gewöhnlicher mensch fühle ich mich sehr viel wohler in meiner Haut.

Das mit dem Grenzgängertreffen (oder mit den anderen Terminen laut http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1357 )

ist mit Sicherheit eine guter Tipp!


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Es gibt in L keine Arbeitslosenversicherung und daher sind dafür keine Beiträge abzuführen. Der Grenzgänger hat gleichwohl Ansprüche aufgrund seiner Beschäftigungszeiten gegenüber der Agentur für Arbeit in seinem Wohnland, falls er arbeitslos wird. Sagt zumindest die EU.

Zu den bislang erworbenen Rentenansprüche gegenüber D kommen diejenigen gegenüber L einfach hinzu.

Da man all dies weder in drei Sätzen erklären noch verstehen kann, empfehle ich den Text durchzulesen und die dort angegebene Broschüre sich herunterzuladen,

Luxembourg, here I come, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=692


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Deiner bisherigen Krankenkasse musst Du Mitteilung machen, dass Du ab dem bestimmten Datum in L beschöftuigt bist und daher bei der betreffenden Kasse pflichtversichert. Du kannst wählen, ob Du weiterhin über Deine bisherige Kasse in D die Sachleistungen in D beziehen willst (Arzt, Apotheke, usw.) Oder Du wählst eine andere Kasse in D. Dann musst Du der Kasse in D eine Bescheinigung der Kasse aus L vorlegen.

Oder Du beziehst auch deine Sachleistungen in L (das bedeutet evtl. längere Anfahrten bei Krankheit oder für mitversicherte Familienangehörige und dass Du den zu zahlenden Rechnungsbetrag erst mal vorstrecken musst).


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osterhase
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19 Jahren  ago  

Vielen Dank für die fundierten Infos!

Ich habe mir in jedem Fall 'mal den 25.04. notiert! Merci.