Hallo Alle đ
Werde am 9. Januar 2007 meinen neuen Job in Luxembourg antreten.
Dazu ergibt sich folgende Frage: Da mein momentanes Arbeitsverhaeltnis zum 31.12.2006 endet, mein neues aber erst am 9.01.2007 beginnt, muss ich mich
a) fuer die 8 Tage beim Arbeitsamt arbeitslos melden? b) fuer die 8 Tage etwas mit der Krankenkasse vereinbaren, damit V-Schutz bestehen bleibt?
Gruss, Rainer