logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

neue Version: Krankenkasse, Kindergeld und Steuerklasse  

Profilbild von
faramir
9 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo Grenzgaengergemeinde, ich wende mich heute mit einer neuen Variante bzgl. Krankenversicherung, Kindergeld und Steuerklasse an Euch und hoffe, dass mir jemand vielleicht einen Tipp geben kann. Es kommen ein paar Sachen zusammen, deshalb teile ich mal auf: Folgende Situationen: 1. Krankenversicherung Ich arbeite seit Jahresanfang in Luxemburg. Meine Frau befand sich bis vor kurzem in der Elternzeit fuer unser 2. Kind und ist jetzt arbeitssuchend gemeldet, da an ihrem alten Arbeitsplatz keine Halbtagsstelle zur Verfuegung stand. Waehrend meine Frau sich in der Elternzeit befand, waren beide Kinder bei ihr versichert (BEK). Da bis vor kurzem nicht feststand, ob meine Frau an ihrem alten Arbeitsplatz eine Teilzeitstelle bekommen kann oder nicht, haben wir die Kinder vorsorglich bei meiner Krankenversicherung angemeldet, da die Kinder auf jeden Fall versorgt sein sollten, falls es waehrend der Uebergangszeit zwischen Elternzeit und Arbeitslosigkeit bzw. neuem Job Probleme gegeben haette. Jetzt, da meine Frau arbeitssuchend ist, hat sich im Verlaufe der damit verbundenen Gespraeche , u.a. auch mit der Krankenkasse, die Krankenkasse meiner Frau dahingehend geaeussert, dass die Kinder bei ihr versichert bleiben muessen, da sie in Deutschland versichert ist, wenn auch „nur“ ueber die Agentur fuer Arbeit. Ist das so ??!!?? Meine deutsche Betreuungskasse hat die Kinder problemlos aufgenommen ohne einen Hinweis, dass die Kinder in unserem Fall bei der Mutter versichert bleiben muessen. Selbstverstaendlich ist mir auch schon der Gedanke von wegen „Mitgliederfang“ gekommen, aber ich weiss nicht, ob das hier wirklich zutrifft, da die Kassen doch mit zwei zusaetzlichen Kindern eher zusaetzliche Kosten haben oder schneiden deutsche Krankenkassen so gut ab, wenn sie von der Luxemburger Kasse die Kosten erstattet bekommen ?

2. Lohnsteuerklasse Sollte meine Frau einen neuen Job bekommen, kann sie dann die fuer sie guenstigste Steuerklasse (3) eintragen lassen ? als wir noch beide in Deutschland gearbeitet haben, war die Konstellation Klasse 3 bei mir und Klasse 5 bei meiner Frau. Bei der Wahl der Steuerklasse braucht sie doch auf mich keine Ruecksicht mehr zu nehmen, oder ?? Kann sie auch die Kinderfreibetraege bei sich eintragen lassen ?

3. Kindergeld Bislang wurde das Kindergeld in Deutschland an mich ausgezahlt und ich bekomme es in Deutschland immer noch. Fuer die Ausgleichszahlung durch Luxemburg wurde ich von meinem Luxemburger Arbeitgeber im Januar angemeldet und ich warte derzeit gespannt auf die erste Zahlung (und verfolge deshalb natuerlich auch Eure Beitraege diesbezueglich) . Wenn meine Frau eine Arbeit bekommen sollte, ist nach meinen bisherigen Informationen sie primaer bezugsberechtigt, da wir als Familie unseren festen Wohnsitz in Deutschland haben und sie in Deutschland dann erwerbstaetig ist. Haben wir dann trotzdem noch den Anspruch auf die Ausgleichszahlung durch Luxemburg.

Ich weiss, dass dies ziemlich viele Sachen auf einmal sind. Mir genuegt auch schon ein Hinweis auf verlaessliche Quellen, wo ich die Bestimmungen hierzu nachlesen kann und bedanke mich im voraus recht herzlich. Freundliche Gruesse

Faramir


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

bei der Steuerklasse ist unbedingt die 4 in D zu empfehlen. Das Luxe. Einkommen unterliegt in D dem sog. Progressionsvorbehalt, d.h. er dient zur Ermittlung des Steuersatzes. Bei der Steuerklasse 3 wären viel zu wenig Lohnsteuerabzüge fällig und somit mit einer hohen Nachzahlung in D zu rechnen.

Kindergeld müßte eigentlich solange die Ehefrau in D nicht arbeitet kompeltt aus Lux. kommen. Wenn die Frau arbeitet, dann KIndergeld aus D + Ausgleich in Lux.


Profilbild von
dirkangela
958 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

solange die Frau selber Sozialversichert ist, ob in der Elternzeit oder über die Agentur für Arbeit, hat sie den vorrangigen Anspruch beim Kindergeld, aber den Ausgleich gibt es immer, solange du in L arbeitest.


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

bezüglich Krankenkasse kann ich aus unserer Erfahrung sagen, dass hier (nach Auskunft der Luxemburger Kasse) grundsätzlich für die Mitversicherung von Familienmitgliedern die deutschen Regelungen gelten.

D.h. wenn die Kinder gemäss den deutschen Regelungen beim Grenzgänger mitzuversichern sind, dann nimmt die Luxemburger Kasse sie auf und sie können dann bei der deutschen Partnerkasse angemeldet werden. Dem Antrag bei der Kasse in Lux ist dann nur zusätzlich eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse des Partners beizufügen, dass die Kinder gemäss deutschen Bestimmungen beim Grenzgänger zu versichern sind.

Die deutschen Regeln besagen - vereinfacht gesagt - dass die Kinder beim besserverdienenden Partner zu versichern sind. ( Das führt in D bei Partnern, die "gemischt" versichert sind (z.B. Er privat, Sie gesetzlich oder umgekehrt) sogar dazu, dass die Kinder beim besserverdienenden privat versichert werden MÜSSEN.)

Gruss

Martin