Hallo Grenzgaengergemeinde, ich wende mich heute mit einer neuen Variante bzgl. Krankenversicherung, Kindergeld und Steuerklasse an Euch und hoffe, dass mir jemand vielleicht einen Tipp geben kann. Es kommen ein paar Sachen zusammen, deshalb teile ich mal auf: Folgende Situationen: 1. Krankenversicherung Ich arbeite seit Jahresanfang in Luxemburg. Meine Frau befand sich bis vor kurzem in der Elternzeit fuer unser 2. Kind und ist jetzt arbeitssuchend gemeldet, da an ihrem alten Arbeitsplatz keine Halbtagsstelle zur Verfuegung stand. Waehrend meine Frau sich in der Elternzeit befand, waren beide Kinder bei ihr versichert (BEK). Da bis vor kurzem nicht feststand, ob meine Frau an ihrem alten Arbeitsplatz eine Teilzeitstelle bekommen kann oder nicht, haben wir die Kinder vorsorglich bei meiner Krankenversicherung angemeldet, da die Kinder auf jeden Fall versorgt sein sollten, falls es waehrend der Uebergangszeit zwischen Elternzeit und Arbeitslosigkeit bzw. neuem Job Probleme gegeben haette. Jetzt, da meine Frau arbeitssuchend ist, hat sich im Verlaufe der damit verbundenen Gespraeche , u.a. auch mit der Krankenkasse, die Krankenkasse meiner Frau dahingehend geaeussert, dass die Kinder bei ihr versichert bleiben muessen, da sie in Deutschland versichert ist, wenn auch „nur“ ueber die Agentur fuer Arbeit. Ist das so ??!!?? Meine deutsche Betreuungskasse hat die Kinder problemlos aufgenommen ohne einen Hinweis, dass die Kinder in unserem Fall bei der Mutter versichert bleiben muessen. Selbstverstaendlich ist mir auch schon der Gedanke von wegen „Mitgliederfang“ gekommen, aber ich weiss nicht, ob das hier wirklich zutrifft, da die Kassen doch mit zwei zusaetzlichen Kindern eher zusaetzliche Kosten haben oder schneiden deutsche Krankenkassen so gut ab, wenn sie von der Luxemburger Kasse die Kosten erstattet bekommen ?
2. Lohnsteuerklasse Sollte meine Frau einen neuen Job bekommen, kann sie dann die fuer sie guenstigste Steuerklasse (3) eintragen lassen ? als wir noch beide in Deutschland gearbeitet haben, war die Konstellation Klasse 3 bei mir und Klasse 5 bei meiner Frau. Bei der Wahl der Steuerklasse braucht sie doch auf mich keine Ruecksicht mehr zu nehmen, oder ?? Kann sie auch die Kinderfreibetraege bei sich eintragen lassen ?
3. Kindergeld Bislang wurde das Kindergeld in Deutschland an mich ausgezahlt und ich bekomme es in Deutschland immer noch. Fuer die Ausgleichszahlung durch Luxemburg wurde ich von meinem Luxemburger Arbeitgeber im Januar angemeldet und ich warte derzeit gespannt auf die erste Zahlung (und verfolge deshalb natuerlich auch Eure Beitraege diesbezueglich) . Wenn meine Frau eine Arbeit bekommen sollte, ist nach meinen bisherigen Informationen sie primaer bezugsberechtigt, da wir als Familie unseren festen Wohnsitz in Deutschland haben und sie in Deutschland dann erwerbstaetig ist. Haben wir dann trotzdem noch den Anspruch auf die Ausgleichszahlung durch Luxemburg.
Ich weiss, dass dies ziemlich viele Sachen auf einmal sind. Mir genuegt auch schon ein Hinweis auf verlaessliche Quellen, wo ich die Bestimmungen hierzu nachlesen kann und bedanke mich im voraus recht herzlich. Freundliche Gruesse
Faramir