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Forum / Allgemeines

Neue Steuern für alle  

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Pearlie
22 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo, ab jetzt (also quasi ab dem Januargehalt), werden die Löhne ja anders versteuert, als bisher. Kennt sich damit jemand so gut aus, dass er mal kurz und verständlich erklären kann, was sich für welche Gruppen ändert? Wenn ich es richtig mitbekommen habe, stehen Singles jetzt besser da und Verheiratete, sowie Singles mit Kind etwas schlechter...oder?

Der Gehaltsrechner auf dieser Seite wird der dann auch angeglichen?

Viele Grüße


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Masipulami
174 Messages

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17 Jahren  ago  

Im folgenden Artikel steht alles ganz genau drin:

Lëtzebuerg

"Jeder zahlt netto weniger"

Ab dem 1. Januar 2008 tritt das Steuerpaket inKraft

Letzte Aktualisierung: 31-12-2007 11:03

Von Laurent Zeimet

"Jeder zahlt netto weniger", so die Zusage von Finanzminister Jean-Claude Juncker und Budgetminister Luc Frieden. Zum 1. Januar 2008 tritt das Steuerpaket der Regierung in Kraft. Kernelemente sind eine Anpassung der Steuertabellen um sechs Prozent und die Einführung eines Kinderbonus.

Für jedes Kind gibt es ab dem 1. Januar 922,5 Euro im Jahr. Ausbezahlt wird der Kinderbonus voraussichtlich im März. Foto: Serge Waldbillig

Das Gesetz vom 21. Dezember 2007 umfasst die Steuermaßnahmen, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das gesamte Paket in Höhe von 300 Millionen Euro bezeichnete Premier Jean-Claude Juncker als die "größte Umverteilungsaktion, die ich je vorgelegt habe."

Anpassung der Steuertabellen

Durch die automatische Lohnanpassung an die Inflation steigt die Steuerlast bei unveränderter Kaufkraft. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, werden die Steuertabellen linear um sechs Prozent an die Inflation angepasst.

Eine solche Inflationsbereinigung der Steuertabellen ist aber nicht mit einer Steuersenkung zu verwechseln. Die Steuern werden nicht um sechs Prozent herabgesetzt. Eher wird der Steuerzahler ab dem 1. Januar so besteuert, als würde er sechs Prozent weniger verdienen.

Die Steuertabellen sind in 17 Einkommensabschnitte unterteilt, die jeweils zu einem progressiven Satz besteuert werden. Das Einkommen wird also wie eine Salami zerlegt und jede Scheibe unterliegt einem bestimmten Steuersatz. Diese Einkommensabschnitte werden nun um sechs Prozent erhöht.

Seit 2002 mussten in der Steuerklasse 1 erst ab einem versteuerbaren Jahreseinkommen von 9 750 Euro Steuern gezahlt werden. Auf diesem ersten Abschnitt lag der Steuersatz bei acht Prozent. Durch die Anpassung um sechs Prozent steigt diese erste Einkommensstufe auf 10 335 Euro. Unterhalb dieser Grenze werden keine Steuern erhoben.

Das der Steuer unterliegende Jahreseinkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen . Von diesem werden die Pauschalen, Sozialbeiträge und Abschläge abgezogen , um das zu versteuernde Jahreseinkommen festzustellen.

Die folgenden Einkommensabschnitte werden progressiv um zwei Prozent höher besteuert. Wobei der weiterhin höchste Steuersatz von 38 Prozent auf Einkommensstufen ab 36 570 Euro entfällt. 1990 lag der Höchststeuersatz noch bei 56 Prozent .

Nach den Berechnungen der Regierung kann die maximale Steuerentlastung in der Klasse 1 472 Euro betragen, in der Klasse 1a 550 Euro und 943 Euro in der Steuerklasse 2 .

Eine Anpassung der Steuertabellen kommt natürlich nur jenen Haushalten zugute , die überhaupt Steuern abführen müssen. Bisher hieß es, dass rund 40 Prozent der Haushalte im Großherzogtum keine Einkommenssteuer zu zahlen haben.

Die Staatskasse verzichtet auf 8,2 Prozent der Einnahmen aus der Einkommenssteuer , in absoluten Zahlen verursacht diese Anpassung laut Regierung einen Steuerausfall von rund 195 Millionen Euro.

Der Kinderbonus

Ab dem neuen Jahr erhalten Eltern - ob Steuerzahler oder nicht - für jedes Kind einen sogenannten Kinderbonus in Höhe von 922,5 Euro pro Jahr. Der Kinderbonus soll spätestens im März über die Caisse nationale des prestations familiales ausbezahlt werden. Die Regierung prüft, ob der Kinderbonus ab 2009 monatlich überwiesen werden kann.

Der Staat unterstützt Familien mit Kindern bisher unter anderem durch die Familienzulagen (Kindergeld usw.) und die Kinderermäßigung auf der Steuerschuld . In den Genuss der Kinderermäßigung kamen aber natürlich nur Haushalte , die steuerpflichtig waren. Wie oben beschrieben, sank die Zahl der steuerpflichtigen Haushalte in Folge der Steuersenkungen seit den neunziger Jahren kontinuierlich, so dass heute nur noch 60 Prozent der Haushalte überhaupt Einkommenssteuer abzuführen haben. Steuerzahler mit Kindern wurden also doppelt "belohnt": Über die Familienzulagen und die Kinderermäßigung.

Während Nicht-Steuerzahler lediglich durch die Familienzulagen unterstützt wurden.

Diese Ungleichbehandlung soll der Kinderbonus beseitigen, indem die neue Leistung für alle Kinder ausbezahlt wird, unabhängig davon, ob die Eltern Steuern zu zahlen haben oder nicht.

Die Höhe des Kinderbonus - 922,5 Euro im Jahr - entspricht der maximalen Kinderermäßigung , die ein Steuerzahler hätte zuerkannt bekommen.

Der Kinderbonus wird an den Erziehungsberechtigten ausbezahlt, an den die Familienzulagen überwiesen werden.

Für großjährigen Nachwuchs, der sich in Ausbildung befindet, kann der Kinderbonus in der Regel bis zum 27. Lebensjahr zugesprochen werden. Wie bei den Familienzulagen kann der Bonus an die Eltern oder direkt an den Jugendlichen ausbezahlt werden.

Durch die generelle Einführung des Kinderbonus entfällt die Berücksichtigung der Kinder bei der Einteilung der Steuerklassen. Ab dem 1. Januar steigt daher die Einkommenssteuer bei Steuerzahlern mit Kindern dementsprechend und zieht mit der Besteuerung von Kinderlosen gleich. Diese Mehrbelastung wird aber wiederum durch den Kinderbonus wettgemacht. Für Steuerzahler, die bisher die volle Kinderermäßigung erhielten, entspricht die Kinderbonus-Operation einem Nullsummenspiel: Sie gewinnen nichts, verlieren aber auch nichts. Für rund 85 000 Kinder soll dies der Fall sein. Für rund 15 000 Kinder kommt unterm Strich mehr heraus als bisher mit der Kinderermäßigung. Rund 100 000 Kinder werden den vollen Betrag des Bonus erhalten.

Die Abschaffung der Kinder-Steuerklassen führt zu einer Änderung der Besteuerung auf der zweiten Steuerkarte bei verheirateten Paaren. Die Besteuerung des Partners, mit dem geringeren Einkommen erfolgt nach einem festen Steuersatz. Dabei handelt es sich jedoch um eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld des Haushalts, die später an Hand der Steuererklärung festgestellt wird. Dieser feste Steuersatz variierte bisher nach Kinder-Steuerklasse. Ab dem 1. Januar gelten nun Steuersätze je nach Klasse (1: 30 %, 1a: 18 % und 2: 12 %). Je nach Situation kann die Steuerlast ab Januar steigen oder sinken. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern kann es zu einer Besteuerung in Höhe von zwölf Prozent kommen, obwohl das globale Einkommen des Haushalts dies nicht rechtfertigt. Dies dürfte vor allem Haushalte mit geringem Einkommen treffen. In diesen Fällen kann bei der Steuerverwaltung eine Senkung des Steuersatzes beantragt werden.

In einem Sonderfall bleibt die Kinderermäßigung dennoch bestehen. Diese Ausnahme gilt im Fall von Kindern, die nach dem 18. Lebensjahr keine Ausbildung wahrnehmen : Während die Familienzulagen nur bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt wurden, wird die Kinderermäßigung noch bis zum 21. Lebensjahr zuerkannt. Daher bleibt die Kinderermäßigung auf der Steuerschuld für diesen Fall bestehen . Sie wird entweder bei der Steuererklärung berücksichtigt oder Haushalte , die keine Steuererklärung abgeben, können die Kinderermäßigung über ein vereinfachtes Formular bei der Steuerverwaltung beantragen.

Überstunden steuerfrei

Die Vergütung von Überstunden wird ab dem 1. Januar steuerfrei sein. Dabei handelt es sich um einen Bestandteil des Einheitsstatuts im Privatsektor, der nun vorgezogen eingeführt wird. Bisher war nur der Überstundenzuschlag steuerfrei . Nun wird auf der gesamten Vergütung für eine Überstunde keine Steuer mehr erhoben.

Besteuerung von eingetragenen Partnerschaften

Wie Ehepaare sollen eingetragene Partner nun gemeinsam besteuert werden können . Die kollektive Besteuerung erfolgt jedoch nur auf Anfrage.

Schwierig ist es, die allgemeinen Regeln auf Beispielfälle zu deklinieren , weil es immer auf die konkrete Situation ankommt. Die Aussagekraft von Beispielen ist begrenzt.

Für weitere Details:

www.impotsdirects.public.lu


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Soleil
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17 Jahren  ago  

wie geht datt denn? *lach*

und kann ich meine neue partnerschaft "eintragen" lassen, wenn ich noch gar nicht geschieden bin???


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luxlex
544 Messages

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17 Jahren  ago  

Ganz einfach. Mit eingetragener Partnerschaft sind die "partenariats" die den französischen PACS entsprechen gemeint. In Deutschland eher unter Homo-Ehe bekannt.

In Luxemburg können sich sowohl gleichgeschlechtliche wie auch heterosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen. Und diese Paare sind halt nun ab 2008 steuerlich gleichgestellt.


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Luxi1
645 Messages

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17 Jahren  ago  

In D gibt es also NUR die "Homo-Ehe", die man eintragen könnte, aber das normale Hetero-Pärchen, das zusammen wohnt, aber nicht verheiratet ist, kann sich nicht irgendwo eintragen lassen?


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

Heißt das das ein deutsches "homo"Paar, das in eingetragener Lebensgem. lebt in D steuerlich als Paar d.h. kl. 2 eintragen lassen kann?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn das Luxemburger Steuerbüro die dt. Anmeldung als äquivalent anerkennt (ich weiß derzeit keinen Grund, warum es das nicht anerkennen sollte), dann kann eine steuerliche Gleichstellung mit einem verheirateten Paar verlangt werden. Das heißt praktisch, wenn beide in L beschäftigt sind, Steuerklasse 2. Oder bei einem Antrag desjenigen, der über 90% seiner beruflichen Einkünfte in L erzielt und Antrag auf Gleichbehandlung mit einem ansässigen Steuerpflichtigen stellet (Art. 137ter), dass er die Berücksichtigung der Nicht-Luxemburger Einkünfte seines Partners verlangen kann.