Im Aktuellen OGBL Blatt wir die neue Steuertabelle gezeigt, wo es nur noch drei steuerklassen gibt: 1,1A u. 2. Bei 1 steht frühere satz mit 33% und der neue mit 30% weis jemand wie die Prozente gerechnet werden? bei abzug von sozialabgaben, etwas über 400€ komm ich auf 2600€ etwa, dann kommen ca. 260€ lohnsteuer, alles so +-0, kann ich kein prozent rechnen? oder wie wird das gerechnet? 1=30%,1A=18%,2=12% ! Bei 1A liegt die Diverenz bei -12% u. +18%, Bei 2:-7 + 12%, OGBL Jan.1 zu.inf.
INFO FLASH
Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Du musst genau lesen! Auf S. 10 aktuell 1/2008 steht über der abgebildeten Tabelle: "Die Sätze auf den zusätzlichen Steuerkarten sind wie folgt festgelegt (siehe Tabelle unten): ..."
Es dreht sich also bei den Angaben um die Zusatzsteuerkarte, die benötigt wird entweder für den ebenfalls in L beschäftigten Ehepartner oder Partner, oder bei Ausübung mehrerer Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern.
Um Deine Steuerschuld zu errechnen, solltest Du Dich entweder des Onlinerechners der Steuerverwaltung bedienen oder des im Buchhandel erwerbbaren Tabellenwerks "Recueil ..." (5€). Hierbei wird vom zu versteuernden Einkommen (revenu imposable) ausgegangen; also Werbungskosten und Sonderausgaben usw. alles bereits abgezogen.
Unser Gehaltsrechner http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=taxlux ist aktualisiert für 2008 und geht vom Bruttogehalt für Angestellte aus. Arbeiter haben etwas höehre Beitragsabzug für Krankenkasse, weil sie derzeit noch keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber genießen.
Auf www.bdo.lu ist die Berechnung vom Bruttogehalt ausgehend noch einiges genauer bzw. ganz genau. Das wird allerdings nur dadurch möglich, dass Du hierzu den Gehaltsrechner dort mit noch präziseren Angaben fütterst (etwa über den Beitrag zur Unfallversicherung).
Noch eine Anmerkung: Es handelt sich in L wie in D um eine progressive Steuer, d.h. je höher die Einkommenstranche, desto höher der Steuersatz. Es klappt mit Deiner %-Rechnung also eh nicht, wenn Du einen einzigen %-Satz auf das gesamte Einkommen anlegen willst. Du musst für jeden einzelnen Einkommensabschnitt den jeweiligen %-Satz anlegen. Daher istdie Benutzung der Tabellen weitaus praktischer.
Noch eine Anmerkung zu "neue Steuerklassen": Die "neuen Steuerklassen" sind die alten! Nur fällt der KInderfreibetrag weg (+1,+2,+3, ...). Stattdessen kriegt, wer bezugsberechtigt ist für Kindergeld, den Kinderbonus. Wer nicht, der kann die Freibetragskinder im Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der ESt-Erklärung geltend machen.
Ups, jetzt habe ich einen Kaffee verdient!
Meffo, bist du sicher, dass der Gehaltrechner für 2008 aktuell ist. Ich habe ein Kind und wenn ich das Netto - Gehalt mit einem Kind und ohne Kind ausrechne, komme ich auf einen Unterschied von 78 EUR. Das dürfte doch jetzt kein Unterschied mehr sein. Oder wurde der "einmalige Kinderbonus" hier in die Berechnung virtuell mit aufgenommen ?
Ich weiß nicht, mit welcher Formel der neue Rechner arbeitet. Sollte man nochamls nachfragen bei demjenigen, der das programmiert hat.
Denn Du hast Recht, eigentlich dürfte der Kinderfreibetrag entweder nichts mehr ausmachen bzw. dürfte überhaupt nicht aufgenommen sein. Oder es wird so gerechnet, also ob nicht ein Kinderbonus gesondert ausgezahlt würde, sondern der Kinderfreibetrag nach Ende des Steuerjahres geltend gemacht würde.
Hallo,
Versucht es mal mit dem staatlichen Steuer-Rechner, der sollte wohl stimmen(die Sozialabgaben sollte man allerdings kennen und vorher vom Brutto abziehen - siehe Gehaltsabrechnung) :
https://saturn.etat.lu/cobar/bareme/CalculPP
stimmt bei mir auf den Cent mit der Gehaltsabrechung überein - einen Unterschied mit/ohne Kinder gibt es hier bei der Steuerberechung ab 2008 nicht mehr.
Gruss
Martin