Ich habe gehört, dass man mindestens ein Jahr bei einem neuen Arbeitgeber gearbeitet haben muss, um Anspruch auf die gesetzlichen Zahlungen, Elternurlaub usw. zu haben. Wie verhält es sich wenn man eine neue Stelle antritt, ein halbes Jahr Probezeit hat aber innerhalb dieser Probezeit schwanger wird. Hat man einen Kündigungsschutz wenn man das ärtztliche Attest vor Ablauf der Probezeit beim Arbeitgeber einreicht? Hat man einen Kündigungsschutz wenn man das ärtztliche Attest nach Ablauf der Probezeit abgibt aber vor Ablauf des o.g. Jahres? Hat man auch Ansprüche wenn man beim neuen Arbeitgeber vor Beginn des Elternurlaubes krank geschrieben ist (also vor Ablauf eines Jahres)?