Zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit in Deutschland war ich ledig und hatte Steuerklasse I; danach wurde auch mein Arbeitslosengeld berechnet.
Inzwischen habe ich geheiratet, dies auch beim Arbeitsamt gemeldet und natürlich wurden auch die Steuerklassen geändert.
Da mein Mann in Luxemburg arbeitet, bekam ich als „Alleinverdiener“ in Deutschland natürlich von der Gemeinde die Steuerklasse III zugeteilt.
Aber das Arbeitsamt hat bei der Neuberechnung des Geldes diese nicht anerkannt und mir das Arbeitslosengeld neu nach Steuerklasse V berechnet.
Begründung: § 137 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III):
„Die neuen Steuerklassen entsprechen nicht dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte beider Ehegatten!“
Mein Mann verdient in Luxemburg natürlich verhältnismäßig mehr als ich als frühere Halbtagskraft, einzusehen.
Dieses Gesetz sagt aber nichts über den Fall aus, wenn ein Partner im Ausland arbeitet. Deshalb sehe ich die Entscheidung nicht ein.
Mit welcher Begründung kann ich Widerspruch einlegen??