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Forum / Allgemeines

Neue Arbeitslosen-Regelung der EU  

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20 Jahren  ago  

Habe heute mit Erstaunen in der SZ gelesen, dass eine neue Richtlinie in Brüssel verabschiedet wurde, die besagt, dass deutsche Grenzgänger nach Luxemburg ab sofort ihr Arbeitslosengeld von der Luxemburger Behörde beziehen!!! Und das nur über einen Zeitraum von drei Monaten!!! (also nicht mehr wie bisher von Deutschland, wo auch der Wohnsitz ist). Wer weiß Genaueres, bzw. wo kann man Näheres darüber erfahren?


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Ich kenne den Artikel zwar nicht. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Ich würde Folgendes raten: 1. den Artikel nochmals genau lesen, 2. ausschneiden und damit zu ADEM gehen.

Aber die werden sich wahrscheinlich kugeln vor Lachen.

Siehe den Beitrag: "Arbeitslosengeld aus Luxemburg?!" http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=352


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Ich habe noch etwas recherchiert. Ein Ausschnitt mit einer Ausnahmeregelung: " Zusätzlich gibt es jedoch Sonderregelungen im Hinblick auf Sachleistungen bei Krankheit und Leistungen bei Arbeitslosigkeit:

* Im Hinblick auf Sachleistungen bei Krankheit haben Grenzgänger ein Wahlrecht: Sie können diese Leistungen entweder in ihrem Wohnland erhalten, oder aber in dem Land, in dem sie ihre Berufstätigkeit ausüben. In vielen Fällen ist es nämlich praktischer, in dem Land zum Arzt zu gehen, in dem man arbeitet und einen großen Teil seiner Zeit verbringt. Rentner verlieren jedoch ihren Status als "Grenzgänger" und haben folglich nicht länger Anspruch auf Sachleistungen bei Krankheit in ihrem früheren Beschäftigungsland. Wichtig: Familienangehörigen von Grenzgängern steht dieses Wahlrecht nur in einigen wenigen Ländern zu (nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse) * Was Leistungen bei Arbeitslosigkeit anbelangt, so erhalten vollarbeitslose Grenzgänger diese Leistungen ausschließlich nach den Rechtsvorschriften ihres Wohnlandes. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn sie nachweisen können, daß sie engere Bindungen mit ihrem letzten Beschäftigungsland haben (die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wird in Kapitel 5.8. erläutert). " http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_de.htm#6

Außerdem unter http://www.bayern.de/Europa/Bruessel/Berichte/2003/EB_2003_21.pdf : "EUGH: ARBEITSLOSE GRENZGÄNGER HABEN ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD Der EuGH hat mit Urteil vom 6. November 2003 (Rs.: C-311/01) entschieden, dass gemäß der VO (EWG) Nr. 1408/71 (Wanderarbeitnehmer-Verordnung) arbeitslose Grenzgänger einen An-spruch auf Weiterzahlung des Arbeitslosenentgelts haben, wenn sie sich zur Arbeitssuche in den benachbarten Mitgliedsstaat begeben. http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm"


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Meffo
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20 Jahren  ago  

hat die Luxemburger Beamtengewerkschaft CGFP:

"Die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei paradox. Einerseits zähle unser Land immer mehr Erwerbslose, andererseits würde die Zahl neu eingestellter Grenzgänger weiter steigen. Die Auszahlung von Arbeitslosengeld an die Grenzgänger drohe zu einem teuren „perpetuum mobile“ zu werden, warnte Daleiden, der die Frage nach einer vorrangigen Einstellung von einheimischen Arbeitnehmern in den Betrieben aufwarf. Umso mehr, als die Diversifizierung der einheimischen Wirtschaft mit Hilfe großer nationaler Anstrengungen und Opfer vorangetrieben werde."

http://www.cgfp.lu/actualites.php?page=actualite&actualite_id=39


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Mir scheint hier wird schon wieder Stimmung richtung rechts für irgendwelche Wahlkämpfe gemacht*kotz*


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Luxemburg ist von der Arbeit der Grenzgänger abhängig. Aber niemand kann jemand daran hindern, denselben Ast abzusägen, auf dem er sitzt.


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Hier ist der Vorschlag der EU, dass der Mitgliedstaat des letzten Beschäftigungsverhältnisses das Arbeitslosengeld bezahlt. Luxmeburg wird ausnahmsweise eine Übergangsfrist zugestanden.

COMMISSION DES COMMUNAUTÉS EUROPÉENNES Bruxelles, le 9.10.2003 COM(2003) 596 final 1998/0360 (COD) Proposition modifiée de REGLEMENT DU PARLEMENT EUROPEEN ET DU CONSEIL portant sur la coordination des systèmes de sécurité sociale (présentée par la Commission conformément à l'article 250, paragraphe 2 du traité CE) "2.1.18. Amendement 56 La Commission propose que le travailleur frontalier en chômage reçoive les prestations de chômage de l'Etat du dernier emploi au lieu de l'Etat de résidence comme c'est le cas actuellement. Le Luxembourg a un très grand nombre de travailleurs frontaliers résidant en Belgique, en Allemagne et en France. La modification soudaine de la règle actuelle pourrait avoir des conséquences financières considérables pour le Luxembourg. L'instauration d'une période transitoire en faveur du Luxembourg comme proposé dans cet amendement est donc tout à fait raisonnable." http://europa.eu.int/eur-lex/fr/com/pdf/2003/com2003_0596fr01.pdf


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Man muss dem Redner, CGFP-Generalsekretär Jos. Daleiden (18.12.2003), wohl zugestehen, dass er nicht von der aktuellen Rechtslage für das Arbeitslosengeld ausging, sondern von der seit diesem Zeitpunkt damals geplanten EU-Vorschlag.

Einen treu sorgenden Familienvater ängstigen nicht nur die Ausgaben, die er hat, sondern auch diejenigen, die er evtl. haben könnte. (Vielleicht spielt da auch ein schlechtes Gewissen eine gewisse Rolle?!)

Originell ist jedenfalls der Vorschlag dieser Luxemburger Beamtengewerkschaft, dass mehr Luxemburger in der Industrie oder in den Dienstleistungsbereichen arbeiten sollen. Die Gewerkschaft will zwar den Mindestlohn beibehalten; aber vielleicht können ihre Mitglieder dafür etws länger kostenlos arbeiten. Da Beamte sowieso dreisprachig sind, wird dann endlich in Luxemburger Restaurants, auf dem Bau oder in den Betrieben Luxemburgisch, also die Sprache des Landes, gesprochen!


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Ludwig Feuerbach (www.ludwig-feuerbach.de) hat einmal gesagt:

Nichts lässt die Dinge klarer erkennen, wie sie sind, als ein leerer Magen.

Unter diesem Gesichtspunkt muss man Beamten eben eher etwas mehr Geduld aufbringen, bis dass sie Änderungen einer Situation geistig verarbeitet haben.


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20 Jahren  ago  

da hast du vielleicht was missverstanden. es gibt eine regelung, das man als arbeitsloser in allen eu ländern auf arbeitssuche gehen kann. bedingung in D man muß arbeitslos gemeldet sein, anspruch auf leistung haben, man muß sich in D abmelden und in L oder andere anmelden (einwonermeldeamt + arbeitsamt ). das ganze geht für 3 monate und man bekommt in L oder andere weiter das arbeitslosengeld. wird man im ausland in dieser zeit nicht fündig, muß man sich nach ablauf der 3 monate sofort wieder in D beim arbeitsamt zurückmelden, sonst können die den anspruch den man noch hat ablehnen. ich habs gemacht, es ist sehr aufwendig und bürokratisch von deutscher seite aus und die deutschen arbeitsämter außerhalb von trier haben keine ahnung wie das richtig funtioniert und können einen nichts richtig sagen. ohne hilfe des arbeitsamtes trier und die koulanz des luxemburger arbeitsamtes, wäre das bei mir gründlich in die hose gegangen und ich hätte hier in L ohne einen cent gesessen.