logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Nebenjob in Deutschland  

Profilbild von
Naranja
27 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo, kann mir einer sagen wie inzwischen die Regelung mit der Versteuerung gehandhabt wird, Hauptjob in Lux und Nebenjob (400 EUR) in Deutschland! Vielen lieben Dank im voraus!!!


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo Naranja,

die Frage Besteuerung ist einfach: das Einkommen aus D musst Du in D versteuern, das Einkommen aus L in L, in D musst Du dabei dein Einkommen aus L angeben, es wird bei der Berechung des Steuersatzes berücksichtigt (aber nicht "noch einmal" versteuert).

Das Problem könnte in Deinem Fall eher in der Sozialversicherung liegen: Sozialversicherungspflicht in D entsteht für Grenzgänger nach L (u.A.), wenn eine zweite, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in D ausgeübt wird.

Im Zweifelsfall auf jeden Fall würde ich das mit einem Steuerberater oder dem(den) Sozialversicherungsträger(n) klären und schriftlich bestätigen lassen.

Das Thema wurde vor kurzem hier (u.A.) diskutiert: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=11293&page=1#Item_32

Gruss

Martin


Profilbild von
Blinkybella63
20 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Sei vorsichtig wenn du in Deutschland einen Nebenjob -Tätigkeit annimmst. Denn sobald du in Deutschland einen Teil deines Gehaltes verdienst musst du deine Sozialabgaben in Deutschland für dein komplettes Gehalt bezahlen. Erkundige dich lieber noch einmal bevor du eine Stelle annimmst :confused::confused:


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Was ich mich nur Frage ist ob ein 400€ Job eigentlich Sozialversicherungspflichtig ist oder nicht? Klar, es wird ein fixer Satz an Steuern abgegeben, aber ob auch Sozialversicherung abgeht? Vielleicht hat hier ja mal jemand einen 400€ Job gehabt und kann es beantworten.

Denn wie gesagt wurde, sobald die Sozialabgaben ins Spiel kommen muss man gehörig aufpassen.


Profilbild von
DasKarnickel
31 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Die Frage beschäftigt mich auch. Ist es nicht so, dass bei dieser Art Minijob zwar Beiträge zur Sozialvers. abgeführt werden, jedoch nur vom Arbeitgeber. Dem AN werde doch weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer abgezogen. Ist doch alles abgegolten. Oder nicht?


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Also, ich hab das vor 2-3 Jahren mal gemacht, da fand man alle notwendigen Informationen auf der Website der Bundesknappschaft (s.u.) und es galt: einen zusätzlichen 400€Job konnte man machen, ohne irgendwas abgezogen zu bekommen oder deklarieren zu müssen (aber nicht mehr -auch dann nicht, wenn man mit 2 Nebejobs auch nicht mehr als 400€ verdiente). Der Arbeitgeber des 400€ Jobs meldete dass dann bei der Bundesknappschaft an und zahlte pauschal für Sozialversicherung und Steuer xx% auf den Lohn drauf, wird also nicht von dem vereinbarten Lohn abgezogen. Und steuerpflichtig wird man dadurch in D auch nicht, wenn man es nicht ohnehin schon ist, bzw. wenn man in D eh keine Steuererklärung abgeben muss, muss man das dann natürlich auch nicht. http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html


Profilbild von
Travelman
77 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ein 400 € Job bei einer Hauptbeschàftigung in Lux löst jede Menge Probleme aus. Steuern zahlst du natürlich keine, wenn du keine sonstigen Einnahmen in D hast. Das Problem liegt bei der Sozialversicherung. lt. neuem EU-Gestz gilt dabei folgendes: Bist du in einem anderen Land und in deinem Wohnsitzland (2 verschiedene AG) beschäftigt greift automatisch die Sozialversicherungspflicht in deinem Wohnland und das für alle Beschäftigungsverhàltnisse. D.H. Dein Arbeitgeber meldet Dich in L ab und muss in D die kompl. Sozialabgaben zahlen. Dein AG wird sich bestimmt darüber freuen...


Profilbild von
Savonerola
7 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

wie schon angedeutet ist Vorsicht geboten. Sobald ein 400 € Job in Deutschland ausgeübt wird, folgt mit dem Beschäftigungsverhältnis auch die komplette Sozialversicherungspflicht nach Deutschland. Es dürfte also von einem solchen Beschäftigungsverhältnis dringend abzuraten sein,


Profilbild von
DasKarnickel
31 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Denke, es macht Sinn, abzuwarten was in den Gesprächen Berlin-Lux unterm Strich rauskommt. Werde ganz sicher vorher das Risiko nicht eingehen. Wobei ich das von der Logik trotzdem anders sehr, da der Minijobber in D ja keine Sozialversicherungsbeiträge aktiv abführt. Früher war es so wer arbeitet bekommt Lohn, heute ist es so, egal wer arbeitet der Staat will das Geld - schade. Sehr demotivierend....