hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn man in deutschland eine feste arbeit hat und in luxemburg nebenjob nachgehen möchte. z.b. an der tanke arbeiten, pizza fahren etc. gibt es sachen die man beachten bzw wissen muss? wie ist zum beispiel der verdienst in einem minijob, wieviel darf man maximal verdienen.
Den Begriff "Minijob" bzw. die entsprechende Kategorie kann man in Luxemburg vergessen; gibt es nicht.
Ganz normal anmelden bei der Sozialversicherung www.ccss.lu ; nach oben keine Grenze. Ebenso benötigt man eine Steuerkarte für L.
Eine Sonderregelung bzgl. Sozialversicherung und Steuer gibt es nur bei Hilfen im Haushalt.
1. Ist es nach Ihrem Arbeitsvertrag Hauptbeschäftigung erlaubt, eine Nebentätigkeit auszuüben?
2. Sie sind über Ihre hauptbeschäftigung in D pflichtversichert. Daher müssen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber für L abklären (am besten in der Route d'Esch www.ccss.lu vorbeischauen), ob für die Nebenbeschäftigung in L die Pflichtversichjerung in L entfällt bzw. ob es dafür genügt, diese Nebenbeschäftigung bei Ihrer dt. Pflichtversicherung anzumelden (ggf. www.minijobzentrale.de).
3. Für die Besteuerung der Nebentätigkeit in L genügt eine Steuerkarte aus L, aufgrund deren die Lohnsteuer vom AG einbehalten wird.